Nationalbank-Check
SO wird Mehrwert-Steuer-Senkung weitergegeben
Gute Nachrichten für alle, die täglich zum Einkaufskorb greifen: Die seit 1. Juli geltende Mehrwertsteuersenkung auf ausgewählte Grundnahrungsmittel kommt offenbar bei den Konsumenten an. Das geht aus einer ersten Analyse der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) hervor, die oe24 vorliegt.
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Kaum Einfluss auf die Inflation
Die Fachleute der Notenbank haben dafür Preisdaten aus den Online-Angeboten großer österreichischer Supermarktketten ausgewertet. Mittels eines Webscraping-Tools, das täglich mehrere Tausend Lebensmittelpreise beobachtet. Das Ergebnis: "Die durchschnittliche Preisreduktion entspricht nahezu einer vollständigen Weitergabe der Steuerermäßigung an die Verbraucher:innen", heißt es im aktuellen "OeNB Policy Brief".
Die Steuersenkung betrifft rund 2,9 Prozent der Ausgaben eines durchschnittlichen Haushalts. Auf die Inflationsrate hat sie nur einen geringen Effekt: Im Juli ergibt sich ein dämpfender Effekt von 0,15 Prozentpunkten, für das Gesamtjahr 2026 rechnen die OeNB-Experten mit einem Minus von 0,075 Prozentpunkten.
"Die von der Steuerermäßigung betroffenen Lebensmittel machen nur einen geringen Anteil der Gesamtausgaben der Haushalte aus", so die Fachleute.
Vorbild Tampons und Kondome
Bereits im Juni hatte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) analysiert, ob die Steuerbefreiung für Hygieneartikel wie Tampons, Binden und Kondome bei den Konsumenten ankommt. Das gilt seit Anfang des Jahres. Die Branchenuntersuchung habe gezeigt, dass die Umsatzsteuerbefreiung "insgesamt vollständig an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wurde"
Laufende Prüfung
Rechtlich ist die Weitergabe der Steuersenkung klar geregelt: Das Preisgesetz sieht eine "Verpflichtung zur Weitergabe von Abgabensenkungen" vor. Entfallen Steuern "ganz oder teilweise", so "sind die Preise um diese Beträge herabzusetzen". Die OeNB kündigte an, die weitere Entwicklung laufend zu überprüfen.
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