Was man beachten muss

10 Fragen zur Winterreifenpflicht

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Ab 1. November gilt in Österreich die Winterausrüstungspflicht.

Ab Freitag (1. November) müssen Österreichs Fahrzeuge wieder winterfest gemacht werden. Da tritt die "witterungsbedingte Winterausrüstungspflicht" in Kraft. Doch was heißt das nun genau? Wir haben die zehn wichtigsten Fragen zu dem Thema für Sie zusammengefasst und liefern die passenden Antworten.

Durchklicken: Fragen zur Winterreifenpflicht 1/10
Was bedeutet die Winterreifenpflicht eigentlich?
In Österreich besagt die Winterausrüstungspflicht, dass Pkw bei winterlichen Fahrbahnbedingungen wie Schnee, Schneematsch oder Eis an allen vier Rädern Winterreifen mit einer Profiltiefe von mindestens vier Millimetern montiert haben müssen. Alternativ dazu sind bei durchgängiger Schneefahrbahn auch Sommerreifen mit Schneeketten an mindestens zwei Antriebsrädern erlaubt – davon raten die Technikexperten des ÖAMTC jedoch aufgrund des sich gefährlich ändernden Fahrverhaltens ab.
 

 

>>>Nachlesen: Winterausrüstung fürs Auto - Bestimmungen im In- und Ausland

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