Die Anlegeranwälte Erich Holzinger und Michael Bauer wollen gegen die Kärntner Beteiligungsgesellschaft AvW in Kürze mehrere Sammelklagen einbringen, berichtete das "WirtschaftsBlatt". Kleinaktionärsvertreter Wilhelm Rasinger indes ist davon überzeugt, dass die AvW-Anleger für ihre Genussscheine noch mehr bekommen werden als die angekündigten 100 bis 200 Euro pro Stück, sagte er.
Der Kurswert vom Oktober 2008, 3.275 Euro, werde aber "sicher nicht" erreicht werden. Holzinger und Bauer vertreten gemeinsam rund 1.000 mutmaßlich Geschädigte, etwa 130 sollen beim Genussscheinkauf vom ehemaligen AvW-Invest-Vorstand Hans Linz geprellt worden sein, so Bauer. In den etwa drei Sammelklagen, die sich um Linz drehen, will sich der Anwalt auf die Organhaftung, Repräsentantenhaftung, Erfüllungsgehilfenhaftung und Verhandlungsgehilfenhaftung der AvW Invest AG berufen.
Sein Kollege Holzinger konzentriere sich auf jene Anleger, die die Genussscheine direkt bei der AvW erworben haben. In den Klagen will er sich laut Zeitung unter anderem auf das angebliche Rückverkaufsrecht der Papiere, das mutmaßliche Handeln der AvW ohne Bankkonzession und die Gewährleistung stützen. Die beiden Anwälte wollen nur für jene Mandanten vor Gericht ziehen, die eine Rechtsschutzversicherung haben, meinte Bauer. Sowohl Linz als auch die AvW hatten in der Vergangenheit sämtliche Vorwürfe bestritten. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Rund 12.000 Anleger betroffen
Die AvW hat im Oktober 2008 den Rückkauf der etwa 149.000 Genussscheine aufgrund interner Turbulenzen eingestellt. Rund 12.000 Anleger sind betroffen. Am 25.11. kündigte die AvW Gruppe an, in den nächsten 2-3 Jahren Unternehmensbeteiligungen zu veräußern. Mit dem Erlös soll den Anlegern 100 bis 200 Euro pro Schein bezahlt werden. Anfang Oktober 2008 waren die Genussscheine laut damaligen Unternehmensangaben noch 3.275 Euro wert.
Für Rasinger ist die gestrige Ankündigung "ein kleiner, vorsichtiger Schritt in die richtige Richtung". "Je weniger Geld unter der Aufsicht von Herrn Auer-Welsbach und Herrn Komposch steht, desto besser für die Anleger." Die 100 bis 200 Euro seien "sicher nicht das Ende der Fahnenstange", allerdings würden die Anleger nicht annähernd so viel bekommen wie die Scheine vergangenes Jahr wert waren. Der Kurs von etwa 3.000 Euro sei "aufgeblasen" gewesen.
"Kein Anlass für Klagen"
Rasinger rät den Anlegern, das Geld zu nehmen und die angekündigte Beteiligungsveräußerung nicht als Anlass für Klagen zu nehmen. "Das Geld wird dadurch nicht mehr." Klagen sollten erst in Erwägung gezogen werden, wenn über die "strafrechtlichen Tatbestände" Klarheit herrsche. Die Staatsanwalt Klagenfurt ermittelt unter anderem gegen Auer-Welsbach wegen Betrugs- und Untreueverdachts. Der Sachverständige Fritz Kleiner wird wahrscheinlich noch heuer sein Gutachten vorlegen. Laut Rasinger sollten die Anleger aber nicht allzu große Hoffnungen in dieses Gutachten setzen.
Anlegeranwalt Andreas Pascher, der rund 300 Genussscheininhaber vertritt, ortet in der gestrigen Ankündigung der AvW hingegen nur einen "Beschwichtigungsversuch". Möglicherweise bereite sich die AvW auf ein Urteil der OGH vor. Dieser befindet gerade darüber, ob der Ausschluss des Kündigungsrechts in den Genussscheinklauseln rechtens ist. Der VKI hatte eine entsprechende Verbandsklage eingebracht.
Sollte der OGH im Sinne des VKI entscheiden, könnten die Anleger ihre Scheine kündigen. Pascher rät den AvW-Kunden aber zum Rückverkauf, nicht zur Kündigung, weil sie dabei mehr Geld bekämen. Jene Anleger, die im Oktober ihre Scheine an die AvW rückverkauft haben, aber bisher kein Geld gesehen haben, sollten vor Gericht ziehen, so Pascher.