AvW-Prozess

Hans Linz nimmt Urteil an

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Linz war zu sieben Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden.

Der ehemalige Hauptvermittler von AvW-Genussscheinen und Ex-Präsident des DSV Leoben, Hans Linz, hat sein Urteil am Dienstag mit Ablauf der Bedenkzeit angenommen. Linz war wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs, betrügerischer Krida und Begünstigung eines Gläubigers zu sieben Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Auch die Staatsanwaltschaft legte keine Berufung ein. Die Privatbeteiligten- bzw. Opfervertreter meldeten Nichtigkeitsbeschwerde an.

Nichtigkeitsbeschwerde
Die Einwände der Privatbeteiligtenvertreter beziehen sich auf zurückgewiesene Zusprüche, erklärte Christian Haider vom Landesgericht Leoben. Die Anlegeranwälte hatten sich vor dem Prozess als Privatbeteiligtenvertreter angemeldet, doch Richterin Sabine Anzenberger wies die Anschlüsse zurück, weil der Angeklagte sich bereits in einem Konkursverfahren befindet, erklärte Haider. Dagegen haben die Anwälte Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Graz eingereicht. Üblicherweise entscheidet das OLG aber in einem Fall, in dem das Urteil bereits gesprochen worden ist, nicht mehr. Damit dürften die Opfervertreter zwar die Rechtskräftigkeit des Urteils verzögern, nicht aber verhindern können - vor allem Schuld und Strafe sind mit dem Verzicht auf weitere Mittel seitens der Staatsanwaltschaft sowie des Verurteilten praktisch rechtskräftig.

35 Mio. Schaden
Linz hatte sich in den vergangenen beiden Wochen an fünf Verhandlungstagen wegen mehrerer Betrugsdelikte, betrügerischer Krida und Begünstigung von Gläubigern verantworten müssen. Er hatte von 1996 bis zum Zusammenbruch des AvW-Konglomerats im Oktober 2008 Anleger um mehr als 35 Mio. Euro gebracht. Davon steckte er 12 Mio. Euro in seinen Fußballverein DSV Leoben. Zudem pflegte er ein Leben in Luxus.

Nach anfänglichem Leugnen gestand der 47-Jährige den Großteil der vorgeworfenen Anklagepunkte und meinte: "Es tut mir leid." Das Geständnis verkürzte das Verfahren, zahlreiche Zeugen mussten nicht mehr aussagen. Das Schöffengericht sprach den Angeklagten für schuldig. Sein Geständnis sei der wesentlichste Milderungsgrund gewesen, so Richterin Sabine Anzenberger bei der Urteilsbegründung vergangenen Donnerstag. Erschwerend habe sich die "exorbitant hohe" Schadenssumme auf die Strafhöhe ausgewirkt.

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