Urteil

AvW-Prozess: Sieben Jahre Haft für Linz

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Schöffen sprachen den ehemaligen Hauptvermittler für schuldig.

Nach fünf Verhandlungstagen ist Hans Linz, der ehemalige Hauptvermittler von AvW-Genussscheinen und Ex-Präsident des DSV Leoben, am Donnerstag vom Schöffengericht in Leoben wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs, betrügerischer Krida und Begünstigung eines Gläubigers zu sieben Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Linz hatte von 1996 bis zum Zusammenbruch des AvW-Konglomerats im Oktober 2008 Anleger um mehr als 35 Mio. Euro gebracht. 12 Mio. Euro des Geldes steckte er in seinen Fußballverein DSV Leoben. Zudem pflegte er ein Leben in Luxus mit monatlichen Fixkosten von rund 23.000 Euro. Nachdem er zu Beginn des Prozesses noch leugnete, seine Kunden betrogen zu haben, setzte es nach und nach Rückschläge in der Verteidigung.

Erst gestand der 47-Jährige mit einer Zeugin am Abend des ersten Verhandlungstages telefoniert und mit ihr über den Prozess gesprochen zu haben. Dann gab er weitere Anlegern preis, die noch nicht in der Anklageschrift aufgenommen waren. Die Staatsanwaltschaft dehnte daraufhin die Anklage von 30 Mio. auf zumindest 35 Mio. Euro aus. Anschließend fand man kürzlich abgeschlossene Darlehens-Verträge, die Linz im Rahmen seiner Tätigkeit für die Firma seines Neffen unterschrieben hatte.

"Es tut mir leid"
Die Tatbegehungs-, Flucht- und Verdunkelungsgefahr bewog das Gericht am zweiten Tag der ursprünglich für 13 Tage anberaumten Verhandlung zur Festnahme und zur Verhängung der Untersuchungshaft. Geknickt dürfte sich Linz über das Wochenende in Haft zu einem Geständnis durchgerungen haben. Am Montag zeigte er sich reumütig, gestand den Großteil der vorgeworfenen Anklagepunkte und meinte: "Es tut mir leid."

Das Geständnis verkürzte das Verfahren, zahlreiche Zeugen mussten nicht mehr vor Gericht aussagen. Gegen Ende fand noch die geheime Datei "Indianer mit Logo" ihren prominenten Auftritt: Auf ihr sollen weitere unbekannte Geschädigte gelistet sein. Doch der USB-Stick mit der Datei konnte bei keiner Hausdurchsuchung gefunden werden. Dass diese geheimen Kunden möglicherweise Schwarzgeld bei Linz veranlagen hatten wollen, stand im Raum.

Geständnis als Milderungsgrund
Schließlich sprach das Schöffengericht den Angeklagten für schuldig. Sein Geständnis sei der wesentlichste Milderungsgrund gewesen, so Richterin Sabine Anzenberger: "Das hat Sie vor der Höchststrafe von zehn Jahren gerettet." Erschwerend dagegen sei aber die "exorbitant hohe" Schadenssumme gewesen. Linz erbat sich nach der Urteilsverkündung drei Tage Bedenkzeit. Die Staatsanwälte gaben keine Erklärung ab.


 

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