Wollen Geld zurück

BayernLB: Hypo- Prozess ohne Vergleich

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Gutachter soll unser Eigenkapitalersatz-Gesetz erklären.

Eine weitere komplizierte und langwierige Auseinandersetzung um die Hypo Alpe Adria hat mit einer ersten Verhandlung am Montag vor dem Landgericht München I ihren Anfang genommen. Wie erwartet, gelang es der Vorsitzenden Richterin Gesa Lutz nicht, beide Seiten zu einem Vergleich zu bewegen. Wie die Kammer weiter verfährt, will sie in einer ersten Zwischenentscheidung am 18. Dezember bekannt geben.

Kein Vergleich

Beim heutigen "Gütetermin" im mehrere Milliarden-Euro-schweren Prozess gelang es der Richterin nicht, die Streitparteien - die Bayerische Landesbank (BayernLB) klagt ihre ehemalige Tochter Hypo Alpe Adria - zu Vergleichsverhandlungen zu bewegen. Lutz verwies auf die Komplexität der Materie und den zu erwartenden jahrelangen Rechtsstreit. Außerdem könne es sein, dass selbst dann nicht alle Streitthemen zwischen den Parteien ausgeräumt werden könnten.

"Gegenwärtig finden keine Verhandlungen statt", sagte Hypo-Anwalt Daniel Busse nach der 75-minütigen Verhandlung. "Wenn sich aber eine solche Option ergibt, ist es nichts, was wir von uns weisen würden".

Als ersten Schritt will die Münchener Kammer jetzt ein Gutachten eines renommierten österreichischen Rechtswissenschaftlers über die Grundlagen des österreichischen Eigenkapitalersatz-Gesetzes (EKEG) einholen. Die - unstrittige - Anwendung des österreichischen Rechts aber könne den Münchener Richtern nicht abgenommen werden, sagte die Richterin. Ein österreichisches Gericht würde ein solches Gutachten nicht benötigen, bemerkte Hypo-Vertreter Busse, und argumentierte dafür, die gesamten Verfahren in Österreich abzuhalten.

Erster Schlagabtausch

Beim ersten Schlagabtausch legten die Anwälte beider Banken ihren Rechtsstandpunkt dar. Dabei bekräftigte Anwalt Busse für die Hypo, dass deren Jahresabschlüsse, in denen eine ausreichende Eigenkapitaldecke testiert worden war, falsch gewesen seien. Die österreichische Seite beruft sich dabei auf ein eigenes Privatgutachten, wonach in diesen Jahren wegen fauler Kredite ein Abwertungsbedarf in beachtlicher Höhe bestanden habe, der aber nicht in den testierten Jahresabschluss eingeflossen sei.

BayernLB-Anwalt Michael Rohls fuhr schweres Geschütz auf. Die Beweise, welche die Hypo vorlege, um den Abwertungsbedarf und die falschen Jahresabschlüsse zu belegen, seien nichts wert, sagte der Anwalt und zeigte Kreditvertragskopien herum, auf denen 80 Prozent der Wörter geschwärzt waren. Das österreichische Bankgeheimnis gelte, betonte hingegen Hypo-Vertreter Busse.

Bayern wollen Milliarden

Selbst für den Fall, dass man eine Rückzahlungssperre annehmen sollte, pochen die Bayern auf die Rückzahlung der Milliarden. Denn dann hätte die Hypo die BayernLB getäuscht, woraus sich ein Schadenersatzanspruch in gleicher Höhe ergebe, argumentieren die Bayern.

Die Hypo betont dagegen, dass die BayernLB als Mehrheitseigentümer kein Gläubiger wie jeder andere war und anderer Rechte und Pflichten hatte. Hinsichtlich Schadenersatz will sie in einem zweiten Schritt darlegen, dass die Bayern sehr wohl wussten, was in Kärnten vor sich ging.

Komplikationen
Weitere Komplikationen für den Prozess ergeben sich durch die Zuständigkeitsregelungen über Grenzen hinweg. Die 32. Zivilkammer sah sich nur für einen Teil des Rechtsstreits zuständig. Die österreichische Seite hätte es gerne gesehen, wenn die Zuständigkeitsfrage in einem Zwischenurteil vorab geklärt würde. Auch dies würde bis zur Rechtskraft mindestens zwei Jahre dauern, gab die Gerichtsvorsitzende zu bedenken.

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