Die Richterin selbst meldete eine mögliche Befangenheit.
Vergangene Woche stand René Benko (zusammen mit seiner Ehefrau Nathalie) in Innsbruck zum zweiten Mal vor Gericht. Wie berichtet, verurteilte Richterin Heide Maria Paul den Signa-Gründer wegen betrügerischer Krida zu 15 Monaten bedingter Haftstrafe. Wie News nun berichtet, könnte die Richterin allerdings befangen gewesen sein.
Mögliche Befangenheit
Demnach meldete die Richterin bereits kurz nach der Zuteilung des öffentlichkeitswirksamen Prozesses eine mögliche Befangenheit. Ihre Schwester ist nämlich Lehrerin eines der Benko-Kinder an einem Innsbrucker Gymnasium. Das Landesgericht Innsbruck hat den Fall überprüft, stellte aber keine Befangenheit fest.
Ein Richter ist laut Gesetz nur dann befangen, wenn Gründe vorliegen, die seine volle Unvoreingenommenheit und Überparteilichkeit in Zweifel ziehen. Diese Bestimmung ist sehr weit gefasst, das jeweilige Gericht muss über den konkreten Fall entscheiden.
Anwalt Norbert Wess, der Angeklagte Rene Benko am Mittwoch, den 10. Dezember 2025, zu Beginn des Prozesses gegen Signa-Gründer René Benko und Mitangeklagte wegen des Vorwurfs der betrügerischen Krida, am Landesgericht in Innsbruck.
Das Urteil gegen René Benko ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl Benkos Verteidiger als auch die WkSta legten Beschwerde ein.