Die Untersuchungshaft von Benko wurde erneut verlängert.
Nächster Schlag für Rene Benko: Der Signa-Gründer muss mindestens bis Anfang Oktober in U-Haft bleiben.
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Sechste Haftverhandlung
Das entschied das Landesgericht Wien am Mittwoch – das war bereits die sechste Haftverhandlung. Konkret wurde die Untersuchungshaft aus dem Grund der Tatbegehungsgefahr fortgesetzt, teilte die Sprecherin des Landesgerichts, Christina Salzborn, mit. Hatte der Anwalt Benkos argumentiert, dass dieser Haftgrund wegfalle „da ohnehin niemand mehr Geschäfte mit meinem Mandanten macht“, so hatte die WKStA dagegengehalten. Am Ende folgte das Gericht den Staatsanwälten.
Dringender Tatverdacht besteht weiterhin
„Das Gericht geht weiterhin von dringendem Tatverdacht aus, ebenso vom Vorliegen des Haftgrundes der Tatbegehungsgefahr und Verhältnismäßigkeit“, hieß es am Mittwoch. Benko hat jetzt bis kommenden Montag Zeit, gegen den Beschluss zu berufen.
Signa-Gründer und Pleitier
Am Vormittag hatte Benko bereits eine Abfuhr vor Gericht erfahren: Der Strafprozess gegen den Signa-Gründer und Pleitier wird am Landesgericht Innsbruck stattfinden. Das teilte der Oberste Gerichtshof. Benkos Anwalt Norbert Wess hatte den Antrag gestellt, die Verhandlung nach Wien zu verlegen, was der OGH aber abgelehnt hat.