Anleger getäuscht

Nach Urteil: Julius Meinl V. haftet persönlich - 6 Millionen Euro Strafe drohen

Ex-Banker Meinl MUSS 600.000 Euro an einen getäuschten Anleger zahlen. Es ist nicht der einzige Fall. Weitere 130 Fälle rollen jetzt auf den Bankenerben zu. Er haftet mit seinem Privatvermögen.

Der Oberste Gerichtshof wies das Rechtsmittel des ehemaligen Meinl-Bank-Vorstands zurück und bestätigte damit das Urteil des Oberlandesgerichts Wien gegen Julius Meinl V. wegen „arglistiger Irreführung" bei Anlageprodukten.

600.000 Euro-Strafe erst der Anfang

Julius Meinl V., der ehemalige Vorstand der mittlerweile in Konkurs befindlichen Meinl-Bank, muss persönlich für den Schaden eines getäuschten Anlegers aufkommen, berichtete der Standard. Der Bankenerbe haftet nun mit seinem Privatvermögen – und das könnte erst der Anfang sein.

Darum haftet er mit Privatvermögen

Der Grund für die persönliche Haftung ist eindeutig: Meinl V. habe gewusst, dass die Papiere der Meinl European Land (MEL) – dabei handelte es sich um Zertifikate, die als mündelsichere Anlage beworben wurden – nicht sicherer gewesen seien als andere Aktien. Er kannte den Inhalt irreführender Werbebroschüren und genehmigte falsche Ad-hoc-Meldungen der Bank.

Für den Spross der bekannten Handelsdynastie Meinl könnte es jetzt richtig teuer werden. Der Fall dürfte laut „Standard" nicht der letzte gewesen sein, in dem der Ex-Meinl-Bank-Vorstand persönlich haften muss. Der Anwalt des erfolgreichen Klägers vertritt noch 130 weitere Anleger mit Ansprüchen von insgesamt rund sechs Millionen Euro.

Vom Handels-Erben zum Bankenchef

Der 1959 in London geborene Julius Meinl V. übernahm bereits mit 23 Jahren die Führung der Meinl Bank. Der Brite mit österreichischen Wurzeln fühlte sich im Bankgeschäft wohler als im traditionellen Einzelhandel seiner Vorfahren. Ab Mitte der 1990er-Jahre verkaufte er schrittweise die Handelsfilialen an Rewe und Spar – nur die Stammfiliale am Wiener Graben und das Kaffeegeschäft behielt die Familie.

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Anfang April wird der Banker Julius Meinl V. im Zusammenhang mit der Meinl European Land-Affäre verhaftet. Gegen Zahlung von 100 Millionen Euro kommt er wieder frei.
© Reuters

1997 gründete Meinl die Immobiliengesellschaft Meinl European Land (MEL), die 2002 an die Börse ging. Der Anfang vom Ende kam 2007: Nach massiven Rückkäufen von Zertifikaten zur Kursstützung crashten die Papiere. Die Bank und ihr Chef gerieten ins Visier von Öffentlichkeit und Staatsanwaltschaft.

Nach 24 Jahren an der Bankspitze wechselte Meinl 2007 in den Aufsichtsrat – offiziell ein lange geplanter Schritt, der „nichts mit Notenbank-Untersuchungen zu tun" hatte. Trotz seiner damals erst 48 Jahre war er der dienstälteste Vorstandschef einer österreichischen Bank.

Weitere VERFAHREN stehen BEVOR

Die aktuellen rechtlichen Probleme könnten für Meinl zum finanziellen Desaster werden. 130 Verfahren lagen bisher auf Eis und dürften nun fortgesetzt werden. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien wegen des Verdachts auf schweren gewerbsmäßigen Betrug und Untreue wurden zwar im Vorjahr eingestellt – die zivilrechtlichen Ansprüche bleiben davon jedoch unberührt.

Für den einst mächtigen Bankier, der trotz seiner Prominenz selten in der Öffentlichkeit auftrat, bedeutet das Urteil einen weiteren Imageschaden. Bekannt waren auch seine Verbindungen zu Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, der bei „Meinl Power" ins Management kam, sowie Kontakte zu Wolfgang Flöttl, einer Zentralfigur des Bawag-Skandals.

Mit dem rechtskräftigen Urteil des Obersten Gerichtshofs könnte eine Klagewelle auf den Ex-Banker zurollen. Die Causa Meinl, die seit über einem Jahrzehnt die österreichische Finanzwelt beschäftigt, scheint noch lange nicht abgeschlossen.

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