In Güssing

Biomasse-Kraftwerk vorläufig gesichert

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Ein eingeschränkter Fortbetrieb wurde vom Insolvenzgericht bewilligt.

Der Weiterbetrieb des insolventen Biomasse-Kraftwerks in Güssing ist zumindest vorläufig möglich. Die dafür benötigten 200.000 Euro seien beim Sanierungsverwalter hinterlegt worden. Im Landesgericht Eisenstadt hatte am Montag eine Berichtstagsatzung stattgefunden.

"Ein eingeschränkter Fortbetrieb wurde vom Insolvenzgericht bewilligt", so Peter Stromberger vom AKV Europa. Mit dem eingelangten Betrag sei sichergestellt, dass die Dienstnehmer bezahlt werden können.

Damit werde das Auslangen bis zur Sanierungsplantagsatzung am 21. Oktober gefunden.

Zuvor sei für 9. September eine Prüfungstagsatzung anberaumt, bei der über die Anerkennung von Forderungen der Gläubiger verhandelt werden sollen. Bis zur Sanierungsplantagsatzung soll überprüft werden, ob allgemeine Wartungs- und Sanierungsarbeiten durchgeführt werden können bzw. müssen, so Stromberger. Um die Arbeiten durchzuführen, müsste allerdings erneut ein Investor Mittel zuschießen.

Noch liege kein abschließendes Gläubigerverzeichnis vor. Deshalb sei es schwierig, zu sagen, wie hoch die Passiva seien. "Das wird am 9. September in der Prüfungstagsatzung behandelt", so Stromberger. Der Beobachtungszeitraum seit der am 22. Juli bekannt gewordenen Insolvenzeröffnung sei sehr kurz gewesen. Der Sanierungsplanvorschlag lautete auf eine Quote von 30 Prozent, zahlbar binnen zwei Jahren.

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