Der Technologiekonzern Meta, bekannt durch Plattformen wie Facebook, Instagram und WhatsApp, steht in den USA unter starkem juristischem Druck. Eine neue Klage bringt nun besonders heikle Vorwürfe ans Licht.
Es geht um urheberrechtlich geschützte Inhalte aus dem Bereich der Erwachsenenunterhaltung, die angeblich ohne Erlaubnis verwendet wurden – und zwar für das Training von Künstlicher Intelligenz.
Darum geht es in der Klage
Die Klage wurde kürzlich in Kalifornien (USA) eingereicht. Kläger ist ein Unternehmen namens 3 Strikes Holding, das im US-Bundesstaat Delaware ansässig ist. Diese Firma hält die Rechte an verschiedenen bekannten Marken im Bereich der Erwachsenenfilme. Sie wirft Meta vor, ohne Zustimmung große Mengen an Videomaterial aus diesem Bereich verwendet zu haben – angeblich insgesamt 81,7 Terabyte. Das entspricht vielen tausend Stunden Videomaterial.
BitTorrent als Datenquelle
Besonders brisant ist laut der Klage, dass Meta die Inhalte über BitTorrent genutzt haben soll. Das ist ein System zum Teilen von Dateien zwischen verschiedenen Geräten – ohne einen zentralen Server. Dabei kann es passieren, dass die Dateien automatisch auch anderen Nutzerinnen und Nutzern zur Verfügung gestellt werden.
Genau das sei laut 3 Strikes auch passiert. So könnten Minderjährige Zugriff auf Inhalte bekommen haben, die eigentlich nur Erwachsenen erlaubt sind. Das hätte neben möglichen rechtlichen Folgen auch wirtschaftliche Schäden verursacht – weil dadurch auch potenzielle Kundinnen und Kunden verloren gingen.
Verbindung zu Facebook offenbar nachgewiesen
Laut 3 Strikes wurden insgesamt 47 IP-Adressen festgestellt, die Meta beziehungsweise Facebook gehören sollen. Auch eine private IP-Adresse, die einem Meta-Mitarbeiter zugeordnet wird, soll unter den Beweismitteln sein. Zusätzlich soll Meta versucht haben, diese Aktivitäten zu verbergen. Laut der Klage wurde der Datenverkehr unter anderem über Rechenzentren abgewickelt, die äußerlich nichts mit Facebook zu tun haben.
Über 100.000 Verstöße im Raum
Die Kläger werfen Meta vor, sowohl direkt (also selbst), als auch indirekt (über Dritte) gegen Urheberrechte verstoßen zu haben. In der Summe geht es laut der Klageschrift um mehr als 100.000 Einzelfälle. Ein Sprecher von Meta sagte gegenüber dem US-Technikportal Ars Technica, dass man die Klage prüfen wolle – man gehe aber nicht davon aus, dass die Vorwürfe zutreffen. Ob es tatsächlich zu einem Gerichtsprozess kommt, ist derzeit noch offen. Meta dürfte aber nicht zuletzt aus Image-Gründen bemüht sein, die Vorwürfe rasch zu klären. Die Klage macht deutlich, wie sensibel der Umgang mit Daten – besonders mit urheberrechtlich geschütztem Material – geworden ist.