Die EU-Kommission hat erwartungsgemäß das österreichische Banken-Hilfspaket von 100 Mrd. Euro für ein weiteres halbes Jahr verlängert. Auch für 8 weitere EU-Länder - Dänemark, Deutschland, Finnland, Großbritannien, Lettland, die Niederlande, Slowenien und Ungarn - wurden die Krisenunterstützungsmaßnahmen für weitere 6 Monate gewährt.
EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte, die Staatshilfen sollten der Erholung des Bankensektors dienen. Gleichzeitig verwies sie darauf, dass die betroffenen Länder gleichzeitig ein Auslaufen der Beihilfen vorbereiten sollten.
Damit solle vermieden werden, dass Banken von staatlicher Unterstützung abhängig würden. Die Hilfsprogramme zur Überwindung der Finanzkrise dienten der Stabilisierung des Finanzmarktes durch Garantien, Kapitalspritzen und Darlehen an Kredit- und Versicherungsinstitute und seien mit den EU-Regeln vereinbar, betonte die Kommission.
Die Maßnahmen seien ein angemessenes Mittel, um das Vertrauen in die Kreditwürdigkeit österreichischer Banken wiederherzustellen und Interbankenkredite anzuregen. Zuletzt hatte sich Österreichs Finanzminister Pröll für eine Verlängerung des Bankenhilfspakets durch die EU-Behörde ausgesprochen. Er sei dagegen, dass das Hilfspaket "abrupt endet".
Das österreichische Maßnahmenpaket besteht aus zwei verschiedenen Gesetzen. Zuerst gibt es in einem Gesetz zur Stabilisierung des Interbankmarkts, dem sogenannten Interbankmarktstärkungsgesetz, Garantien mit einem Gesamtbudget von 75 Mrd. Euro. Zu diesem Zweck wurde u.a. eine vom Staat garantierte Clearingbank geschaffen. Zudem gibt es das sogenannte Finanzmarktstabilitätsgesetz im Umfang von 15 Mrd. Euro vor allem für Eigenkapitalzufuhren.