Die Credit Suisse lockert das Bankgeheimnis. In den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hält die Großbank fest, dass sie in gewissen Fällen vom Bankgeheimnis abweichen darf.
"Der Kunde entbindet hiermit die Bank von ihrer Geheimhaltungspflicht und verzichtet auf das Bankkundengeheimnis", heißt es in Artikel 16 der neuen AGB. Diese Aufhebung gilt nicht in jedem Fall, sondern nur wenn der Kunde gegen gewisse Richtlinien verstößt.
So darf er beispielsweise, sofern ihm an der Wahrung seiner finanziellen Privatsphäre gelegen ist, in der Öffentlichkeit, gegenüber Medien oder Behörden keine Vorwürfe gegen die Bank erheben.
Credit Suisse hatte schon mit den alten Geschäftsbedingungen die Möglichkeit, unter gewissen Bedingungen von der Geheimhaltungspflicht abzuweichen. Neu ist indes die explizite Formulierung, wonach der Kunde in diesen Fällen "auf das Bankkundengeheimnis verzichtet".
Außerdem wurden die Bedingungen, bei deren Eintreten die Bank nicht mehr zur Geheimhaltung verpflichtet ist, ausgeweitet.
Wirtschaftsrechts-Professor Peter V. Kunz sagt, das Vorgehen der Credit Suisse sei zwar legal, aber bedauerlich: "Die Credit Suisse verschlechtert damit den Schutz für die Kunden. Wenn gerade eine der beiden Großbanken einen solchen Schritt macht, setzt das ein falsches Zeichen", sagte Kunz gegenüber der Nachrichtenagentur sda.