Für viele Pendler sinkt die Rückzahlung beim Steuerausgleich.
Pendler müssen sich heuer auf eine geringere Steuererstattung einstellen, wie das Onlineportal "finanz.at" berichtet. Während in den Vorjahren eine erhöhte Pendlerpauschale galt, fällt diese Entlastung nun weg. Dennoch sind weiterhin bis zu 3.672 Euro plus der sogenannte Pendlereuro als Steuererleichterung möglich.
Die Pendlerpauschale richtet sich nach der Distanz zwischen Wohnort und Arbeitsstätte sowie der Verfügbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel. Sie wird in eine kleine und eine große Pauschale unterteilt. Für das Steuerjahr 2024 beträgt die maximale Höhe der kleinen Pendlerpauschale 2.016 Euro, während die große Pauschale bis zu 3.672 Euro betragen kann. Zusätzlich dazu wird der Pendlereuro gewährt, der sich aus der Anzahl der gefahrenen Kilometer multipliziert mit zwei ergibt und direkt von der Steuerlast abgezogen wird.
Die Beantragung der Pendlerpauschale erfolgt über das Formular L34 bei der Arbeitnehmerveranlagung. Wer die Pauschale bereits unterjährig über den Arbeitgeber bezieht, kann sie nicht erneut beim Steuerausgleich geltend machen.
Sonderregelung entfällt
Von Mai 2022 bis Juni 2023 war die Pendlerpauschale temporär um 50 % erhöht, um gestiegene Energie- und Spritkosten abzufedern. Zudem wurde der Pendlereuro vervierfacht. Diese Sonderregelung entfällt jedoch nun, sodass die Steuererstattung für viele geringer ausfällt.
Falls die erhöhte Pendlerpauschale in den Jahren 2022 oder 2023 nicht korrekt berücksichtigt wurde, kann dies rückwirkend nachgeholt werden. Ein entsprechender Antrag kann online über FinanzOnline oder die Steuer-App gestellt werden.
Zusätzlich zur Pendlerpauschale gibt es in einigen Bundesländern weitere Fahrtkostenzuschüsse und Beihilfen für Pendlerinnen und Pendler. Diese variieren je nach Wohnort und können bis zu 1.200 Euro betragen.