Schadenersatzzahlung

Deutsche Bank verliert gegen Leo Kirch-Erben

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Deutsche Bank muss den Erben von Leo Kirch Schadensersatz zahlen.

Die Deutsche Bank hat in dem schon seit zehn Jahren dauernden Rechtsstreit um die Pleite des deutschen Medienmoguls Leo Kirch eine Niederlage erlitten. Das Oberlandesgericht München sprach den Erben des im vergangenen Jahr verstorbenen Kirch das Recht auf Schadensersatz zu. Dessen genaue Höhe müssen nun Gutachter ermitteln - während die Kirch-Seite auf eine Milliardensumme hofft, setzt die Deutsche Bank auf eine niedrigere Summe.

Der ehemalige Deutsche-Bank-Chef Rolf Breuer hatte im Februar 2002 in einem Fernseh-Interview gesagt: "Was alles man darüber lesen und hören kann, ist ja, dass der Finanzsektor nicht bereit ist, auf unveränderter Basis noch weitere Fremd- oder gar Eigenmittel zur Verfügung zu stellen". Kurz darauf erhielt Kirch tatsächlich keine weiteren Kredite mehr und musste Insolvenz anmelden. Er warf Breuer vor, mit Absicht für seine Pleite gesorgt zu haben, und verklagte sowohl diesen als auch die Deutsche Bank in einer Mehrzahl von Prozessen.

In dem nun beendeten Prozess sah sich das Gericht am Ende nicht in der Lage, aufgrund der Beweisaufnahme den Kirch-Erben Anspruch auf einen genauen Betrag zuzusprechen. Sowohl die Deutsche Bank als auch die Rechtsanwälte der Kirch-Erben haben nun bis zum 31. Januar Zeit, dem Gericht Gutachter zur Feststellung des entstandenen Schadens zu benennen. Das Gericht wird daraus zwei auswählen, die dann die Schadenssumme feststellen. Gegen die Feststellung des Schadensersatzanspruchs ließ das Gericht keine Revision zu. Allerdings will die Deutsche Bank gegen die Nichtzulassung Beschwerde vor dem Bundesgerichtshof einreichen.

Die Rechtsanwälte der Kirch-Erben wollten sich nicht zu genauen Summen äußern, auf die sie nun hoffen. Sie verwiesen aber darauf, dass in dem Prozess ein Gutachten den Schaden mit etwa einer Milliarde Euro beziffert habe - dies sei der Maßstab. Im November hatte das OLG von einem möglichen Schaden zwischen 120 Millionen Euro und 1,5 Milliarden Euro gesprochen. Das OLG sprach der Kirch-Seite allerdings nicht für alle 2002 insolvent gewordenen Konzernteile einen Schadensersatzanspruch zu.

Kirchs Anwalt Peter Gauweiler sagte am Rande des Prozesses über die Entscheidung, "das ist ein großer Teilsieg." Das Urteil gehe weit über das hinaus, was er und seine Anwaltskollegen beim Gang vor das Oberlandesgericht erhofft hätten. "Ich freue mich über den großen Schritt, aber bin auch traurig, weil der Herr Doktor Kirch das nicht mehr erleben kann." Die Kirch-Vertreter sagten, sie rechneten nun für das kommende Jahr mit einer endgültigen Entscheidung.

Die Rechtsanwälte der Deutschen Bank bewerteten die Entscheidung nicht als vollständige Niederlage. "Es wäre zuviel zu sagen, ein schwarzer Tag. Es ist ein gemischtes Ergebnis", sagte Rechtsanwalt Peter Heckel als Rechtsvertreter der Deutschen Bank. Der Konzern habe die Beweisaufnahme anders gesehen als das OLG. Dieses war zu dem Schluss gekommen, Breuer wollte mit dem Interview den Weg für die Deutsche Bank ebnen, bei Kirch ein Mandat zu bekommen. Dagegen sieht die Bank das Interview nur als Äußerung über allgemein bekannte Sachverhalte, Kirch wäre nach ihrer Auffassung auch so insolvent geworden.

Die Deutsche Bank hatte im März einen Vergleich mit den Kirch-Erben über 812 Millionen Euro platzen lassen. "Ich halte nach wie vor für richtig, dass wir den Vergleich nicht geschlossen haben", sagte Heckel. Er setze weiterhin darauf, dass die Deutsche Bank weniger zahlen müsse.
 

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