Deutsche Regierung und EU beenden Ökostrom-Streit

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Nach monatelangem Streit über Strompreis-Rabatte der Industrie hat Deutschland der EU in der Schlussrunde weitere Zugeständnisse abgerungen. Die Ermäßigungen für viele Unternehmen werden weniger eingeschränkt als zunächst geplant. In der Nacht verständigte sich die Regierungsspitze mit EU-Vertretern auf Vergünstigungen für besonders energieintensive Firmen.

Die Einigung lässt dem Bund nach Angaben aus Regierungs- und Industriekreisen zudem Spielraum für Sonderregeln für einzelne Branchen. Auf dieser Basis beschloss das Bundeskabinett am Dienstag die Reform des Ökostrom-Gesetzes EEG, klammerte aber wegen der noch offenen Details die Frage der Ermäßigungen aus. Die EU-Kommission kann ihre neuen Beihilfe-Leitlinien, in denen Rabatte bei der Förderung alternativer Energien für alle Mitgliedsstaaten geregelt werden, damit nun wie geplant am Mittwoch festschreiben.

Die EU hatte die Ermäßigungen von jährlich über fünf Mrd. Euro auf die Ökostrom-Umlage für große Teile der Industrie als unerlaubte Beihilfe gewertet. Sie hat deswegen auch ein Verfahren gegen Deutschland eingeleitet. Die derzeit rund 2.100 privilegierten Unternehmen verbrauchen etwa die Hälfte des Industriestroms in Deutschland. Die Bundesregierung verteidigt die Nachlässe, da sie wegen der Belastungen aus der Energiewende massive Nachteile für Betriebe im internationalen Wettbewerb sieht. Die Privilegien waren unter der schwarz-gelben Koalition noch deutlich ausgeweitet worden. Jetzt werden sie unter dem Strich wohl eingeschränkt, jedoch längst nicht so weit wie von der Industrie anfangs befürchtet.

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