Deutsches Verfassungsgericht prüft Hartz-IV-Sätze

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Die Bezüge von 6,5 Mio. Hartz-IV-Empfängern am Prüfstand: Das VfGh wird entscheiden, ob die Regelsätze das Existenzminimum abdecken.

In der mit Spannung erwarteten mündlichen Verhandlung über die Höhe der Kinderbezüge kündigte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier überraschend an, dass auch die Regelsätze für Erwachsene grundsätzlich überprüft würden. Dem Verfahren liegen 3 Klagen von Familien zugrunde, die nach Abzug des Kindergelds monatlich nur wenig mehr als 50 Euro pro Kind bekamen.

Das deutsche Bundessozialgericht und das hessische Landessozialgericht waren bereits zum Ergebnis gekommen, dass die Festlegung dieser Sätze gegen das Grundgesetz verstößt. Deshalb haben sie den Verfassungsrichtern die 3 Verfahren vorgelegt. Die Vorgerichte bemängelten besonders, dass bei den Beträgen für Kinder einfach je nach Alter 20-40 % der Hartz-IV-Bezüge für Erwachsene abgezogen werden, ohne einen eigenen Bedarf für Kinder zu ermitteln.

Urteil Anfang 2010 erwartet

Papier stellte aber klar, dass neben dem Geld für die Kinder auch der zugrundeliegende Regelsatz von derzeit 359 Euro bei allein stehenden Erwachsenen und 323 Euro bei Partnern Gegenstand des Gerichtsverfahrens ist. Als Berichterstatter in dem Verfahren wies Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof darauf hin, dass das hessische Landessozialgericht die Hartz-IV-Regelleistungen für Erwachsene ebenfalls beanstandet hat. Somit kommt dem für Anfang 2010 erwarteten ersten Karlsruher Urteil zu Hartz IV enorme Bedeutung für alle Bezieher von Grundsicherung für Arbeitssuchende zu.

Nach geltendem Recht bekommen Kinder von Langzeitarbeitslosen je nach Alter 60, 70 oder 80 % der Regelsätze von allein stehenden Erwachsenen. Zurzeit sind dies 215 Euro für Kinder bis 5 Jahre, 251 Euro für Sechs- bis 13-Jährige und 287 Euro für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren. In den jetzt verhandelten Fällen wurden den betroffenen Familien aber noch deutlich geringere Beträge ausgezahlt, weil bei der Berechnung des Arbeitslosengelds II das Kindergeld angerechnet wird. So erhielt eine dreiköpfige Familie für ihr Kind 2005 nach Abzug der 154 Euro Kindergeld nur 53 Euro im Monat.

In der Verhandlung wurde auch bemängelt, dass beim Hartz-IV-Satz für Kinder Bildungsausgaben kaum berücksichtigt würden. Das mit 1. August zusätzlich eingeführte Schulgeld von 100 Euro behebe die festgestellte Unterdeckung nicht einmal ansatzweise.

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