Viel zu kompliziert: Die Regulierungsbehörde E-Control fordert von den Energielieferanten mehr Transparenz gegenüber Kunden - insbesondere bei der Preisgestaltung.
"Es ist nach wie vor ein Problem, dass alles, was mit diesen Produkten verknüpft ist, zu kompliziert ist", kritisierte E-Control-Vorstand Wolfgang Urbantschitsch. Eine einfachere Preisgestaltung sowie ein besseres Kundenservice würden dem entgegenwirken, so Urbantschitsch.
So viele Beschwerden wie nie zuvor
Der "Informationsbedarf" der Kunden würde sich auch in der Anzahl der Anfragen und Beschwerden bei der Regulierungsbehörde widerspiegeln. 2023 seien mit einem Plus von 29 Prozent gegenüber dem Vorjahr so viele Anfragen und Beschwerden wie nie zuvor verzeichnet worden, bekräftigt der E-Control-Vorstand. Bereits 2022 verzeichnete die E-Control hier einen sehr starken Anstieg. Bei der Schlichtungsstelle seien es 2023 um 35 Prozent mehr Anträge gewesen als im Jahr zuvor.
E-Control-Chef Wolfgang Urbantschitsch.
Beginnend mit Ende 2022 wurde auch das Instrument der Grundversorgung erstmals populärer. Seit fast einem Jahr stagniert die Zahl der Kunden in der Stromgrundversorgung bei rund 16.000. Laut Urbantschitsch würden diese Konsumentinnen und Konsumenten jedoch aktuell weniger bezahlen, wenn sie den Lieferanten wechseln.
Bezüglich der Änderung der Strompreisbremse am 30. Juni fordert Urbantschitsch von den Stromunternehmen, dass sie aktiv auf jene Kunden zugehen, die noch mehr als 25 Cent pro Kilowattstunde bezahlen. Diese gebe es noch, es seien aber vor allem Konsumenten, die "nichts gemacht haben". Zudem erwarte er ein Ende der Zustimmungsfiktion: "Ich glaube, die Lösung kann nur darin bestehen, dass Preisänderungen nur dann durchgesetzt werden können, wenn der Kunde zustimmt." Automatisierte Preisänderungen wie bisher werde es wohl in Zukunft nicht mehr geben, so der E-Control-Vorstand.
Weiters sieht Urbantschitsch in der Energiebranche in puncto Digitalisierung großen Aufholbedarf. Hier könne man beispielsweise niederschwellig mit Apps arbeiten, um den Kunden Informationen bereitzustellen. Ebenso soll bei der Abrechnung der Verbrauch nur in Ausnahmefällen rechnerisch ermittelt werden und in der Regel auf Basis einer Zählerstandsablesung. Daher sollten Kunden vor allem im Gasbereich davon Gebrauch machen, den Zählerstand unterjährig dem Netzbetreiber bekannt zu geben, so Urbantschitsch.