Die Verordnung für die Reaktivierung des klimaschädlichen Kohlekraftwerks Mellach ist fertig. Andere Kraftwerke und Großverbraucher müssen wo immer möglich von Gas auf Öl oder andere Brennstoffe umrüsten.
Die Notverordnung zur Sicherung der Erdgasversorgung des Klimaschutzministeriums von Leonore Gewessler (Grüne) wird am Mittwoch dem Energielenkungsbeirat vorgelegt. Sie verpflichtet Großverbraucher von Erdgas, die dazu technisch, wirtschaftlich und rechtlich in der Lage sind, alle Voraussetzungen zu schaffen, um im Notfall ganz oder teilweise auf andere Energieträger umzusteigen.
Mellach 2020 stillgelegt
Auf Basis dieser Verordnung kann auch das 2020 stillgelegte Verbund-Kohlekraftwerk in Mellach (Stmk.) im Notfall wieder in Betrieb gehen.
Betroffen sind auch Kraftwerke, die sowohl mit Gas als auch mit Öl betrieben werden können. Ziel ist, dass Energieversorger und Industrie im Fall eines Gasmangels oder Lieferstopps andere Brennstoffe wie Kohle, Öl oder Biomasse einsetzen.
Kosten der Umrüstung trägt der Staat
Konkret werden alle Kraftwerke, Fernheizwerke und Industrieunternehmen mit einer vertraglich vereinbarten Höchstleistung "von mehr als 50.000 kWh pro Stunde" verpflichtet, die entsprechenden Anlagen zu prüfen und alle Vorkehrungen zu treffen, um im Notfall mit einem anderen Energieträger als Gas den Betrieb fortzuführen.
"Da es sich um eine Energielenkungsmaßnahme handelt, werden die Kosten für die Umrüstung den betroffenen Unternehmen zur Gänze ersetzt", erklärte das Ministerium.
"Wichtige Vorbereitung für den Winter"
"Diese Verordnung stellt sicher, dass das stillgelegte Kohlekraftwerk in Mellach im Notfall in Betrieb gehen kann und weitere Großverbraucher auf alternative Energiequellen umsteigen, wenn das in der Kürze der Zeit möglich ist", so Ministerin Gewessler. Und weiter: "Das ist eine wichtige Vorbereitung für den Winter. Denn eines ist völlig klar: Wladimir Putin ist kein verlässliches Gegenüber und wir müssen auf alle Szenarien vorbereitet sein. Jede Kilowattstunde Gas, das wir nicht verbrauchen, hilft uns, die Abhängigkeit von Russland zu reduzieren."
Zweidrittelmehrheit nötig
Nach dem Energielenkungsbeirat kommt die Verordnung in den Hauptausschuss des Nationalrates, wo für den Beschluss eine Zweidrittelmehrheit benötigt wird. Das heißt, die Koalitionsparteien ÖVP und Grüne brauchen für den Beschluss eine der beiden großen Oppositionsparteien SPÖ oder FPÖ.
Wie es in der Aussendung des Klimaministeriums weiter heißt, wird die Umstellung bis zur Heizperiode heuer nur in einigen wenigen großen Anlagen - hauptsächlich in Kraftwerken - möglich sein. Die Vorkehrung biete jedoch im Ernstfall einen wichtigen Hebel um den Gasverbrauch zu reduzieren und dafür zu sorgen, dass die Gasreserven länger anhalten.
Fernwärme mit Heizöl statt Gas
Tatsächlich bereiten sich einige Fernwärme-Anbieter, etwa die Salzburg AG und die Wien Energie bereits darauf vor, heuer im Winter statt Gas Heizöl zu verbrennen. In einigen Fernheizkraftwerken ist dies ohne großem Aufwand möglich. Sie sind von Haus aus für den Betrieb mit mehreren Brennstoffen ausgelegt.