Strafe für "Cash"

Erster Weihnachtsmarkt verbietet jetzt Bargeld

Eine Woche vor der Eröffnung sorgt der neue Weihnachtsmarkt im Zürcher Hauptbahnhof für Diskussionen: Unter dem Motto „Polarzauber“ dürfen Besucher nur noch mit Karte oder Smartphone bezahlen. Wer als Standbetreiber trotzdem Bargeld annimmt, riskiert eine Strafe von umgerechnet 540 Euro.

„Der gesamte Polarzauber ist cashless“, heißt es auf der offiziellen Website des Veranstalters. Akzeptiert werden ausschließlich Kartenzahlung und Mobile Payment. Die Veranstalter der Polarzauber AG begründen das Bargeldverbot gegenüber dem Konsumentenmagazin „K-Tipp“ mit organisatorischen Gründen:

„An Veranstaltungen dieser Größe ist das üblich“, heißt es vonseiten der Betreiber. Hintergrund sei unter anderem, dass Standbetreiber künftig eine Umsatzbeteiligung abführen müssen. Durch das bargeldlose System ließen sich die Einnahmen einfacher erfassen und kontrollieren.

Kritik von Standbetreibern

Nicht alle sind begeistert. Ein Marktfahrer klagt im Gespräch mit dem „K-Tipp“, etwa die Hälfte seiner Kundschaft zahle traditionell mit Bargeld:

„Ich befürchte, dass sich ein Stand künftig wirtschaftlich nicht mehr lohnt.“

Auch andere Betreiber fürchten Umsatzverluste, da spontane Käufe erschwert werden könnten.

Stadt Zürich stellt sich hinter Entscheidung

Sowohl die SBB als Eigentümerin des Hauptbahnhofs als auch die Stadt Zürich unterstützen das bargeldlose Konzept. Beide betonen gegenüber dem „K-Tipp“, dass es keine offiziellen Richtlinien zu Zahlungsmitteln gebe – der Veranstalter könne selbst entscheiden, welche Bezahlformen zugelassen werden.

„Cashless“ auch in anderen Städten

Der Zürcher Weihnachtsmarkt ist kein Einzelfall. Auch auf der Kleinen Schanze in Bern, im Inseli-Park in Luzern, am Teuchelweiherplatz in Winterthur sowie auf den Stadtzürcher Märkten am Sechseläutenplatz und in der Europaallee wird vorwiegend bargeldlos bezahlt.

Allerdings betonen die Veranstalter dieser Märkte, es handle sich dort lediglich um eine Empfehlung – nicht um eine Pflicht. Bargeld werde meist weiterhin akzeptiert.

Rechtlicher Hintergrund

Im Gegensatz dazu hat nur der Kanton Genf gesetzlich geregelt, dass Restaurants, Hotels und Unterhaltungsbetriebe Bargeld annehmen müssen. Auf nationaler Ebene sieht der Bundesrat keine Notwendigkeit für eine solche Pflicht: Eine gesetzliche Annahmeverpflichtung sei „nicht notwendig“ und würde „die Wirtschaftsfreiheit stark einschränken“, heißt es in einem Bericht von 2022.

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