30 Prozent der Händler verwiesen falsch auf Rabatte
Fast jeder dritte untersuchte Online-Händler hat laut der Europäischen Kommission am Black Friday oder dem Cyber Monday falsch auf Rabatte verwiesen. Das stellten Verbraucherschutzbehörden an den Aktionstagen Ende November beziehungsweise Anfang Dezember 2025 fest. Verbraucherschützer aus 23 EU-Staaten, darunter auch Österreich, sowie Island und Norwegen prüften die Verkaufstaktiken von ausgewählten Portalen in ihren jeweiligen Ländern - insgesamt 314 Online-Händler.
Vielfach verstießen Portale laut der Untersuchung gegen das EU-Verbraucherrecht. So verwiesen 30 Prozent der Händler falsch auf ihre Rabatte. Der Referenzpreis für einen Rabatt müsse nach EU-Recht der niedrigste Preis der vergangenen 30 Tage sein.
Unterschiedliche Taktiken
Die Behörden identifizierten zudem einige Verkaufstaktiken. Mehr als die Hälfte der Händler (6 von 10), die Preisvergleiche nutzten (34 Prozent), erläuterten die Referenz für den Preis nicht eindeutig. Knapp ein Fünftel (18 Prozent) verwendete Druckverkaufstechniken wie etwa einen Countdown-Timer, wobei mehr als die Hälfte dieser Fälle irreführend gewesen seien. Weiter versuchten Portale (36 Prozent), den Warenkörben optionale Artikel hinzuzufügen - in einigen dieser Fälle ohne nach Zustimmung zu fragen (4 von 10).
Black Friday und Cyber Monday böten eine große Chance für Unternehmen und Verbraucher, teilte die zuständige Vizepräsidentin der EU-Kommission, Henna Virkkunen, mit. "Ein gutes Schnäppchen ist jedoch keine Entschuldigung, um die Regeln zu betrügen. Verbraucher erwarten eine faire Behandlung, egal ob sie online oder offline einkaufen."
Solche EU-weiten Untersuchungen, sogenannte Sweeps, werden von der Europäischen Kommission koordiniert und gleichzeitig von den zuständigen nationalen Behörden durchgeführt. Die zuständigen Verbraucherschutzbehörden können nun Maßnahmen gegen die betroffenen Unternehmen ergreifen.