EU plant Bürokratieabbau für Kleinbetriebe

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Das EU-Parlament hat eine Bürokratieabbau für Kleinbetriebe beschlossen. Demnach können solche Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten von der Verpflichtung zu Jahresabschlüssen ausgenommen werden. Die Befreiung von der Rechnungslegung muss noch von den EU-Staaten bewilligt werden.

Konkret handelt es sich um eine Änderung der EU-Richtlinie über Rechnungslegungsvorschriften. Neben der Höchstzahl von zehn Beschäftigten darf ein Kleinbetrieb nicht mehr als 1 Mio. Euro Jahresumsatz und 500.000 Euro Bilanzsumme aufweisen. Um von der Erleichterung zu profitieren, sind zwei der drei Kriterien notwendig.

Nach Angaben der EU sind rund 5,4 der 7,2 Mio. Unternehmen in der EU Kleinbetriebe, die vorwiegend auf lokaler oder regionaler Ebene tätig sind. Österreich hatte sich zuletzt dagegen ausgesprochen, die Rechnungslegungspflicht vollständig für Kleinunternehmen auszuklammern, weil dies zu völlig unterschiedlichen Standards führen könnte.

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