Nur Spanien und Portugal

EU schützt Bezeichnung Sangria

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Aus anderen Ländern heißt er künftig "aromatisiertes Wein-Mischgetränk".

Ein Getränk darf in Zukunft nur noch unter der Bezeichnung "Sangria" verkauft werden, wenn es in Spanien oder Portugal hergestellt worden ist. Dies sieht eine EU-Regelung vor, die vom EU-Parlament verabschiedet wurde. Wie ein Sprecher der EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel bestätigte, müssen Hersteller in anderen EU-Ländern künftig die Bezeichnung "aromatisiertes Wein-Mischgetränk" verwenden.

Sie dürfen "Sangria" demnach nur als zusätzlichen Hinweis verwenden und müssen auf dem Etikett angeben, in welchem Land das Getränk hergestellt wurde. Die Regelung soll nach einer einjährigen Übergangszeit in Kraft treten.

"Niemand wird in der EU daran gehindert, solche Getränke herzustellen", sagte der EU-Abgeordnete Andres Perello der spanischen Nachrichtenagentur Efe. "Aber mit der Neuregelung erhält eine traditionelle Branche in Spanien und Portugal einen besonderen rechtlichen Schutz." Sangria ist ein Bowle-ähnliches Getränk, das aus Rotwein, Fruchtstücken und -saft hergestellt und dem oft auch Weinbrand beigemischt wird.

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