Auch Zivilgerichte betroffen

Alpine-Pleite: Erste Anleger klagen Bank

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Raiffeisen hatte Baukonzern 2012 intern mit schlechtem Rating versehen.

Die Rekordpleite der Salzburger Alpine beschäftigt weiter auch die Zivilgerichte. Erstmals haben nun zwei Anleger, die die Anleihe des Salzburger Konzerns gezeichnet hatten, eine Klage gegen ihre Hausbank eingebracht. Der Vorwurf: Die Bank habe zum Emissionszeitpunkt schon gewusst, dass es der Alpine schlecht ging, dies aber den Kunden verschwiegen.

Die Kläger, ein Ehepaar, wandten sich im Frühjahr 2012 an ihre langjährige Beraterin in einer Raiffeisenfiliale in Salzburg. Die beiden waren bis dahin konservative Sparer und wollten weiteres Geld zur Altersvorsorge veranlagen. Im Mai empfahl ihnen die Beraterin schließlich via E-Mail die Anleihe der Alpine Holding.

Das Problem: Bei dem Papier "handelte sich es zum Zeitpunkt des Kaufes um eine hochrisikoreiche Anleihe eines instabilen Unternehmens, bei dem die Gefahr bestand, dass dieses seinen Zahlungsverpflichtungen in Kürze nicht mehr nachkommen kann", wie in der Klage ausgeführt wird.

Genau das habe die Raiffeisenbank gewusst, das Ehepaar jedoch nicht über die Risikoträchtigkeit und das damit einhergehende Verlustrisiko aufgeklärt. Als Beweis hierfür wird in der Klage ein raiffeiseninternes Schreiben vorgebracht, das die Beraterin ihren Kunden in ihrer E-Mail mitschickte: "Das wirtschaftliche Rating der Alpine ist '3.0' (vergl. Anleiherating BB)", heißt es da. Und weiter: "Dieses Rating dient nur zum internen Gebrauch! Es darf ausschließlich an Raiffeisenlandesbanken und Raiffeisenbanken weitergegeben werden."

Der Anwalt der Anleger, Michael Poduschka, schließt daraus, dass die gesamte Raiffeisengruppe in Österreich zu dem Zeitpunkt darüber informiert gewesen sei, dass es um die finanzielle Situation der Alpine zum Zeitpunkt der Begebung der dritten Anleihe nicht mehr gut bestellt war. "Bei einer Anleihe ist das Rating BB so ziemlich die schlechteste Stufe, die möglich ist", so der Anwalt zur APA.

Offiziell war die mit 6 Prozent verzinste Anleihe der Alpine aus dem Jahr 2012 nicht geratet, es handelte sich um eine raiffeiseninterne Bonitätsbewertung. Bei der internationalen Ratingagentur Standard & Poor's (S&P) bedeutet die Note "BB" "sehr abhängig von der wirtschaftlichen Gesamtlage" respektive "nicht als Investment geeignet".

Laut Poduschka wurde die Anleihe jedoch von Raiffeisenbanken im ganzen Land als "normale" Anleihe eines österreichischen Traditionsunternehmens verkauft. Seine Mandanten seien der Meinung gewesen, in ein "solides, bekanntes" Bauunternehmen zu investieren und ihr eingesetztes Kapital zum Ende der Laufzeit zu 100 Prozent zurückzubekommen.

Über den Rating-Passus seien der Erstkläger und seine Frau nicht aufgeklärt worden. Ihnen sei lediglich der Kreditreport der Alpine Holding übermittelt worden, in dem für den Zeitraum 2007 bis 2011 jeweils ein Jahresüberschuss in zweistelliger Millionenhöhe ausgewiesen worden sei. Ein etwaiges Risiko sei daraus nicht ersichtlich gewesen. Auch habe die Raiffeisenberaterin ihre Kunden nicht darüber informiert, dass die Alpine bereits 2010 und 2011 Anleihen begeben hatte und der Emissionserlös der Anleihe aus dem Jahr 2012 unter anderem dazu gedient habe, die Altschulden aus den alten Bonds zu begleichen. "Hätte der Erstkläger dies gewusst, hätte er zumindest bei der beklagten Partei nachgefragt, warum ein angeblich solides Bauunternehmen in so kurzer Zeit so viele 'Geldspritzen' benötigt", heißt es in der Klage.

Die Bank sieht das anders. Damals sei die Schieflage des Konzerns noch nicht absehbar gewesen.

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