Anlegeranwalt greift erneut AWD an

Teilen

In der Causa um den Finanzdienstleister AWD nimmt Anlegeranwalt Michael Poduschka die Nachberatung ins Visier. Immer wieder ist AWD vorgeworfen worden, seine Kunden nach Beginn der ersten Kursrückgänge bei Immofinanz und Immoeast ab Mitte 2007 zum Halten der Papiere gedrängt zu haben, um Bestandsprovisionen zu kassieren.

Dabei seien schon zu diesem Zeitpunkt - also lange vor dem dramatischen Kurseinbruch im Herbst 2008 - die meisten Kleinaktionäre nervös geworden und hätten sich an ihre AWD-Berater gewandt, sagte der Rechtsvertreter zur APA. Poduschka hat diesen Aspekt nun in mehreren seiner insgesamt 271 Klagen gegen das Finanzunternehmen aufgegriffen. AWD weist sämtliche Vorwürfe zurück, es gilt die Unschuldsvermutung.

Einer seiner Mandanten wirft AWD vor, es entgegen seiner Versprechungen "gänzlich unterlassen" zu haben, ihn nach dem Kauf weiterhin zu beraten. "Offenbar erfolgte auch deshalb keine Nachberatung allein aus dem Ansinnen der beklagten Partei, weiterhin Bestandsprovisionen bzw. erneut Provisionen durch weitere Wertpapierkäufe kassieren zu können", heißt es in der Klage, in der ein Kunde vom AWD 12.247 Euro fordert.

Poduschka ortet eine "grobe Diskrepanz" zwischen den Aussagen des Finanzdienstleisters auf dessen Homepage und den tatsächlichen Handlungen bzw. dem, was AWD in seiner Klagebeantwortung schreibt. Im Internet werbe AWD damit, für eine "ganzheitliche, lebensbegleitende Finanzberatung" zu stehen.

In einer Klagebeantwortung, die der APA ebenfalls vorliegt, argumentiere der AWD hingegen in eine andere Richtung. "Der Kläger geht offenbar davon aus, dass die Beklagte eine Verpflichtung treffe würde, den Kläger nachvertraglich zu beraten. Dies ist unrichtig!", heißt es dort. Poduschka: "Entweder steht AWD dafür, dass er Wertpapiere verkauft und dann die Kunden in der Wüste stehen lässt oder er sagt 'lebensbegleitende Finanzberatung'."

"Natürlich" betreue man seine Kunden lebenslang, aber müsste man sich "permanent um das Portfolio kümmern", bräuchte man einen Vermögensverwaltungsauftrag, entgegnete AWD-Sprecher Hansjörg Nagelschmidt. Über eine solche Konzession verfüge der AWD aber nicht. "Die Entscheidung, zu welchen Zeitpunkten Verkäufe stattzufinden haben, oblag und obliegt ausschließlich dem Kläger", schrieben die AWD-Anwälte im November. Für eine "kontinuierliche" Beobachtung des Investments sei AWD schließlich nicht bezahlt worden.

Den mehrmals in den Raum gestellten Vorwurf, dass es nach den Kursrückgängen von Immofinanz und Immoeast eigene Nachschulungen für die AWD-Berater gegeben haben soll, wie die Kunden zum Halten der Papiere überredet werden können, wies Nagelschmidt zurück - zumindest für sein Haus. Derartige Schulungen seien "sicherlich nicht von der Zentrale aus" organisiert worden.

Allerdings habe es damals, als die Kurse von Immofirmen "allgemein zu bröckeln begonnen haben", die "weit verbreitete Marktmeinung" gegeben, dass die Kurswerte unter den Buchwerten lagen. "Ich kann natürlich nicht sagen, was die Produktpartner in ihren Vorträgen zum Vertrieb gesagt haben", räumte er ein. Das Argument der Bestandsprovisionen lässt Nagelschmidt nicht gelten, immerhin bekomme AWD bei Neuabschlüssen die höchsten Provisionen.

"Ähnlich einem Schneeballsystem"

Poduschka ist das sogenannte Mandantenbonifikationssystem des in seinen Augen "streng hierarchisch und vertikal" organisierten AWD generell ein Dorn im Auge. "Ähnlich einem Schneeballsystem" würden "die Personen an der Spitze reich", während sich die "kleinen Mitarbeiter abstrampeln, bis sie ihrerseits eine Traube von Mitarbeitern unter sich hängen haben". Das unternehmerische Risiko müsse großteils der "kleine Vermittler" tragen, der zudem oft "so unter Druck gesetzt wird, dass er die Zielvorgaben der beklagten Partei unreflektiert übernimmt."

Es sei daher "nicht verwunderlich, dass AWD-Mitarbeiter teilweise zu kriminellen Methoden greifen, um ihre Umsätze zu erreichen", so der Jurist in der Klage mit Verweis auf zwei Prozesse, die sich um den Vorwurf der Unterschriftenfälschung drehen. "Verständlich" sei auch, dass die Berater nur jene Produkte vermittelt hätten, für die sie prozentuell die höchsten Provision bekamen - auch wenn unter Umständen ein anderes Produkt besser geeignet gewesen wäre. Hinzu komme, "dass der Fokus an zu vermittelnden Wertpapieren von Beginn an von der Konzernspitze in Schulungen auf einige wenige Wertpapiere gerichtet wird und wurde." Nagelschmidt dementierte all dies mit Nachdruck.

Hauptvorwurf Poduschkas ist nicht die angeblich unterlassene Nachberatung, sondern die "fehlerhafte Anlageberatung". Der AWD-Mitarbeiter habe seinen Mandanten nicht über die Möglichkeit eines Teil- oder sogar Totalverlusts informiert und die Immofinanz-Aktien fälschlicherweise als "Immobilienpapiere" bzw. "Immobilienbeteiligung" dargestellt.

Zudem habe AWD das "besondere Vertrauensverhältnis" zwischen dem Berater und dem Kunden - der AWD-Mann beriet laut Klage auch die Schwester des Klägers - "bewusst aufgebaut, ausgeweitet, gepflegt und ausgenutzt". Ähnliches führte auch der VKI, der insgesamt 2.500 mutmaßlich Geschädigte vor Gericht vertritt, gegen das "System AWD" ins Treffen. Die Verbraucherschützer beschuldigen das Unternehmen der "systematischen Fehlberatung", was AWD stets vehement zurückgewiesen hat.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.