Der Schlagabtausch zwischen den Konsumentenschützern vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) und dem problembehafteten Finanzdienstleister AWD geht weiter: Der VKI verweist darauf, dass AWD "über 50 % des Umsatzes mit Immobilienaktien gemacht" hat.
Diese Aussage entspreche nicht den Tatsachen und wird zurückgewiesen, so der Finanzdienstleister in einer darauf folgenden Aussendung. Der AWD forderte den VKI auf, seine Aussage zurückzuziehen. Der VKI bleibt bei dem Vorwurf, dass AWD konservative Anleger mit der Empfehlung zum Kauf von Immofinanz- bzw. Immoeast-Aktien systematisch falsch beraten habe und den Anlegern deswegen schadenersatzpflichtig sei. "Über Jahre wurden konservativen Sparbuchsparern Immobilienaktien als so sicher wie ein Sparbuch empfohlen. Darauf war die Beratung des AWD ausgerichtet", so VKI-Chefjurist Peter Kolba.
Zitate aus Jahresabschlüssen
Die Konsumentenschützer wollen ihren Vorwurf mit Zitaten aus Jahresabschlüssen und Presseaussendungen erhärten: Aus dem Jahresabschluss 2007 - Lagebericht AWD Österreich zitiert der VKI folgende Passage: "Das erste Halbjahr war durch die positive Situation an den Finanzmärkten und auch der für AWD sehr wichtigen Wiener Börse geprägt.
Sowohl die Immobilienaktien, getrieben durch Kapitalerhöhungen (allen voran Immoeast), als auch das Investmentgeschäft gewannen im Vergleich zum sehr starken Jahr 2006 nochmals an Bedeutung [...] stieg der Anteil der Sparten Immobilien und Investment auf über 50 % des Gesamtgeschäftes von AWD Österreich im ersten Halbjahr."
Weiters zitiert der VKI aus einer Pressemitteilung der AWD Holding AG vom 24.März 2009 "In der Region Österreich und CEE gingen die Umsatzerlöse auf 114,5 Mio Euro (- 30,8 %) zurück. Grund war insbesondere die Entwicklung in Österreich, wo die Vorjahre von der Ausrichtung auf Aktien- und Immobilien basierte Produkte geprägt waren."
AWD: Falsche Interpretation
Der AWD wirft im Gegenzug dem VKI vor, das falsche Argument mit einer tatsachenwidrigen Interpretation der Lageberichte aus Geschäftsberichten von AWD zu untermauern. Wie den Lageberichten zu entnehmen sei, wurden in den Jahren der positiven Stimmung an den Börsen bedeutende Umsatzanteile mit Immobilienaktien und im Investmentgeschäft erzielt, so AWD. Die vom VKI zitierten Aussagen aus den Lageberichten hätten sich jeweils auf das gesamte Produktsegment der Kapitalanlagen bezogen.
Der Vorwurf des VKI der systematischen Fehlberatung entbehre jeglicher sachlichen Grundlage, so AWD. Der Finanzdienstleister verweist auf ein klagsabweisendes Urteil des Handelsgerichtes Wien vom 8. Jänner 2010. In diesem Verfahren sei festgestellt worden, dass der AWD seiner Aufklärungs- und Beratungspflicht nachgekommen sei, so der Finanzdienstleister.