AK rät: Bescheide prüfen

Arbeitslosengeld weg: Berufung oft erfolgreich

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Allein in Oberösterreich gingen 70 von 186 Fällen zugunsten der Betroffenen aus.

Einsprüche gegen die Sperre des Arbeitslosengeldes lohnen sich: In Oberösterreich waren Betroffene im vergangenen Jahr in 70 von 186 Fällen erfolgreich. Wird die Unterstützung gestrichen, raten Experten der Arbeiterkammer (AK) deshalb, den Bescheid zu prüfen und gegebenenfalls zu berufen.

Einspruch zahlt sich oft aus
Das Arbeitsmarktservice (AMS) kann den Bezug von Arbeitslosengeld laut Gesetz für vier bis acht Wochen zur Gänze streichen, etwa wenn ein zumutbarer Job abgelehnt wird, eine Schulung verweigert oder die Stelle selbst gekündigt wurde. Ein Einspruch, über den der AMS-Lenkungsausschuss entscheide, zahle sich in vielen Fällen aus. So müsse nur ein Kurs besucht werden, der für den Jobsuchenden tatsächlich Sinn mache, und dies sei vor Schulungsbeginn zu klären.

Ein angebotener Job müsse gesundheitlich zumutbar sein und wenn es für die Selbstkündigung Gründe wie Mobbing, psychische oder körperliche Unzumutbarkeit gegeben habe, dürfe das Geld nicht verweigert werden, so die AK.
 

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