Bank Austria: Mitarbeiter-Wohnungen durchkämmt

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In der Causa Devisenoptionsgeschäfte der Bank Austria sind in der Justiz umfangreiche Ermittlungen im Gang. Einen Tag nach spektakulären Hausdurchsuchungen in Bank Austria-Filialen (Oberwart, Eisenstadt, St. Pölten) sowie in der Treasury/Sales-Zentrale der Bank in Wien ist die Justiz dabei, die dort sichergestellten Unterlagen und Dokumente zu sichten. Danach wird der Fall "in nächster Zeit" auf den Tisch der zuständigen Haft- und Rechtsschutzrichterin am Gericht in Eisenstadt gelangen.

Die Justiz hat allerdings vorerst keine Einsicht in weite Teile der sichergestellten Beweismittel. Die Bank Austria hat die vertraulichen Bankunterlagen auf Antrag vorerst versiegeln lassen. Die bei den Durchsuchungen gesicherten Dokumente liegen zum Teil schon bei Gericht, zum Teil aber noch in den Filialen. Weil in den Bankunterlagen auch viele Kundendaten enthalten seien, die mit dem Fall nichts zu tun hätten, wurde die Versiegelung beantragt, so Banksprecher Martin Halama zur APA. Grund: Wahrung des Bankgeheimnisses.

Zunächst gilt die Versiegelung bis zur Entscheidung über eine Gerichtsbeschwerde, die die Bank Austria gerade wegen der "Unverhältnismäßigkeit" der Erhebungsmethoden prüft. Das kann bis zu zwei Wochen dauern. So lange kann nun auch die Justiz in Eisenstadt das Material nicht einschauen

Die zwei Bank-Austria-Mitarbeiter, gegen die die Justiz wegen Betrugsverdachts bei Devisenoptionsgeschäften ermittelt, haben bis auf weiteres nicht zum Dienst zu erscheinen: "Die Mitarbeiter wurden freigestellt, mit heutiger Wirkung", teilte Halama weiter mit. Begründung: Um "jeglichen Anschein einer unzulässigen Beeinflussung des Verfahrens zu vermeiden". Auch die Bank selbst gehe intern den Vorgängen nach.

Zuständig für den Fall ist die Staatsanwaltschaft Eisenstadt, weil das Gericht in der burgenländische Hauptstadt der Ort war, an dem die Ermittlungsverfahren wegen Betrugsverdachts gegen zwei Bank Austria-Mitarbeiter begonnen haben. Hausdurchsuchungen habe es auch an drei Wohnorten der zwei Bankangestellten gegeben, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft in Eisenstadt, Petra Schweifer, zur APA. Derzeit seien keine weiteren Durchsuchungen vorgesehen.

Es seien "massenhaft Unterlagen" gesichert bzw. sei deren Sicherung in die Wege geleitet worden, so die Staatsanwaltschaftssprecherin. Für das Landesgericht Eisenstadt sei die Causa ein "sehr umfangreicher" Fall. Den mutmaßlichen Schaden will man bei Gericht noch nicht beziffern, bisherige Hinweise zeigten aber in "Millionenhöhe". Vor richterlichen Entscheidungen, also auch in der Frage, ob es zu Anklageerhebungen kommt, muss der Sachverhalt so aufgeklärt werden, dass er gerichtlich aufzuarbeiten ist, heißt es bei der Justiz. Die Materie sei kompliziert. Möglich, dass noch Gutachter beigezogen werden müssten.

Schon gestern hatte die Staatsanwaltschaft bestätigt, dass der Verdacht auf schweren Betrug lautet. Auf welche konkreten Geschäftsfälle sich die richterlichen Hausdurchsuchungsbefehle bezogen, wurde von der Staatsanwaltssprecherin vorerst nicht offen gelegt.

Vorwürfe zurückgewiesen

Ins Rollen gebracht haben dürfte die gestrigen Razzien wie berichtet eine Strafanzeige einer Wiener Anwaltskanzlei, die rund 130 Anleger vertritt, die sich durch großvolumige und riskante Devisenoptionsgeschäfte mit der Bank Austria geschädigt fühlen. Nach APA-Informationen geht es in dem seit Jahren laufenden Rechtsstreit nach Ausbruch der Finanzmarktkrise mittlerweile um ein paar hundert Millionen Euro. In der Strafanzeige war von Täuschungen bzw. unterlassenen Verlusthinweisen sowie Verschleierungen die Rede und dem Tatbestand des Betrugs - Vorwürfe, die die Bank Austria schon gestern scharf von sich wies.

Dem Vernehmen nach umfasste der Kreis der Anleger, die durch Spekulationsgeschäfte enorme Summen verloren haben sollen, Gemeinden, Gemeindeverbände, Unternehmer, aber auch zahlreiche Privatanleger. Der Schwerpunkt der Geschädigten liege im Raum Wien, Niederösterreich und Burgenland. Es gibt aber auch einige Fälle in Tirol.

Die Bank Austria hat alle Vorwürfe in dieser Causa auch heute von sich gewiesen. Für die Mitarbeiter gelte die Unschuldsvermutung. Die Vorgangsweise der Justiz (Hausdurchsuchungsbefehl) ist in den Augen der Bank unverhältnismäßig. Die Bank prüft rechtliche Schritte gegen diese Erhebungsmethoden, zumal man ohnedies mit den Behörden kooperiere, so Banksprecher Halama. Die Bankjuristen haben 14 Tage Zeit, die Beschwerde einzureichen.

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