Bank Burgenland: GRAWE und Burgenland setzen auf Zeit

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Die burgenländische Landesführung und die Grazer Wechselseitige (GRAWE) setzen im Streit mit der EU-Kommission wegen unerlaubter Beihilfen beim Verkauf der Bank Burgenland auch nach der Klage der EU-Kommission beim EuGH auf Zeit. GRAWE-Chef Othmar Ederer betont, die Klage sei nur ein "Formalakt", der auf die laufenden Verfahren sowie auf den Geschäftsbetrieb der Bank Burgenland keinerlei Auswirkungen habe.

Das Land Burgenland will weiter die Gerichtsentscheidung im Berufungsverfahren abwarten, ehe es die aus EU-Sicht unerlaubte Beihilfe von 41,5 Mio. Euro (zuzüglich Zinsen) von der GRAWE zurückfordert. Man sei nach wie vor überzeugt, die richtige Entscheidung bezüglich des Verkaufs getroffen zu haben, sagt Finanzlandesrat Helmut Bieler (S) - vor allem angesichts der aktuellen Krise.

"Wir haben eine Reihe von Argumenten geliefert, warum wir die Entscheidung der EU-Kommission für falsch halten. Ich bin zuversichtlich, dass uns die Gerichte Recht geben werden", betonte auch Ederer. Entscheidend werde der Ausgang jener Verfahren sein, die von der GRAWE, dem Land Burgenland und der Republik Österreich gegen die Beihilfeentscheidung selbst angestrengt wurden. Ederer betonte neuerlich, dass die GRAWE "alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen" wird, um gegen die Entscheidung der EU-Kommission vorzugehen.

Ukrpodshipnik sei als Partner zu riskant gewesen

Das Land Burgenland argumentierte die Entscheidung, die Bank Burgenland an die GRAWE zu verkaufen, neuerlich damit, dass ein Verkauf an das österreichisch-ukrainische Konsortium rund um den Mischkonzern Ukrpodshipnik ein viel höheres Risiko mit sich gebracht hätte und wahrscheinlich keine Genehmigung der FMA bekommen hätte. Das Konsortium war leer ausgegangen, obwohl es mit 155 Mio. Euro um rund 55 Mio. Euro mehr geboten hatte als die GRAWE und hatte sich daraufhin in Brüssel beschwert.

Die EU-Kommission hatte am 30. April 2008 entschieden, dass es sich bei dem um geringeren Verkaufspreis für die GRAWE um eine unerlaubte Beihilfe handle, die das Land Burgenland vom Käufer zurückfordern müsse. Republik, Land und GRAWE haben dagegen berufen. Die Berufung hat allerdings keine aufschiebende Wirkung. Die Regierung in Eisenstadt hat das bisher ignoriert, weil die GRAWE wiederholt mit einem Rücktritt vom Verkauf gedroht hat, sollte die Nachforderung schlagend werden.

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