Berlin und Bern verhandeln über Steuerabkommen
Einzelheiten nannte er nicht. Die Verhandlungen sollen im November oder im Dezember in Berlin fortgesetzt werden und entscheiden mit darüber, wie die Schweiz ihr Bankgeheimnis wahren kann. Der Schweizer Finanzminister Hans-Rudolf Merz hatte die Verhandlungen im Vorfeld als schwierig eingestuft.
Größter Streitpunkt dürfte die Frage sein, unter welchen Voraussetzungen die Schweiz bei Verdacht auf Steuerhinterziehung deutschen Finanzämtern Amtshilfe zu leisten hat. Die Schweiz verlangt als Voraussetzung Namen und Angaben zur Schweizer Bank eines mutmaßlichen Steuersünders und sieht sich darin in Übereinstimmung mit den Richtlinien der OECD.
Nach Ansicht des deutschen Finanzministeriums in Berlin muss Amtshilfe auch ohne Namensangabe möglich sein, wenn etwa eine für Steuerhinterziehung besonders anfällige Art der Geschäftsentwicklung erkennbar ist. Nach Schweizer Lesart ähnelt dies einer Schleppnetz-Fahndung, die das Bankgeheimnis für Ausländer noch weiter aushebeln würde. Zudem fordert die Schweiz als Gegenleistung für die erweiterte Amtshilfe einen leichteren Zugang für ihre Banken zum deutschen Markt.
Deutschland ist das 15. Land, mit dem die Schweiz Verhandlungen über ein Doppelsteuerabkommen aufgenommen hat, seit sie sich im März im Grundsatz zu Amtshilfe auch bei einfacher Steuerhinterziehung bereiterklärt hat. Mit Österreich, Norwegen, Dänemark, Luxemburg, Frankreich und Großbritannien wurden bereits Abkommen unterzeichnet.
Regierungskreisen zufolge ist überall vereinbart, dass der Name eines Verdächtigen im Amtshilfeantrag genannt werden muss. Der Inhalt der Abkommen wird zunächst nicht veröffentlicht. Um von der grauen Liste der Steueroasen zu kommen, muss die Schweiz bis Ende des Jahres ein Dutzend neue Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet haben.
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