Clearstream verstieß gegen EU-Wettbewerbsrecht

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Die Deutsche-Börse-Tochter Clearstream hat in der Vergangenheit ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht und damit gegen EU-Wettbewerbsrecht verstoßen. Das hat das EU-Gericht erster Instanz in dem Rechtsstreit um eine Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2004 geurteilt.

Die Kommission hatte Clearstream Banking Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vorgeworfen, aber keine Geldstrafe verhängt. Clearstream habe sich geweigert, für den Konkurrenten Euroclear deutsche Namensaktien abzurechnen.

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