Die Schweiz und Österreich haben sich auf ein revidiertes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geeinigt. Es ist das elfte Abkommen, das die Schweiz gemäß dem OECD-Standard bei der Amtshilfe in Steuersachen neu ausgehandelt hat.
Das neue DBA wurde nach den dafür festgelegten Eckwerten ausgehandelt und erlaubt daher den Informationsaustausch in Steuerfragen im Einzelfall auf konkrete und begründete Anfrage, wie es in einer Mitteilung des Eidgenössischen Finanzdepartements am 15. Juli. Die paraphierten Texte sind noch vertraulich.
Nach den Kriterien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sind 12 entsprechende Abkommen erforderlich, damit die Schweiz von der "grauen Liste" jener Staaten gestrichen wird, die eine Zusammenarbeit in Steuerfragen bisher nur versprochen haben. Vor Österreich hat die Schweiz bereits mit Grossbritannien, Dänemark, Luxemburg, Norwegen, Frankreich, Mexiko, den USA, Japan, den Niederlanden und Polen ein DBA mit der erweiterten Amtshilfeklausel paraphiert.