Entscheidung zu AWD-Sammelklage schriftlich

Teilen

Am ersten Verhandlungstag fiel noch keine Entscheidung darüber, ob die VKI-Sammelklage zulässig ist.

Richter Oskar Straßegger wird darüber schriftlich befinden. Der VKI wirft dem AWD vor, seine Kunden bei der Vermittlung von Immofinanz-Aktien systematisch fehlberaten zu haben und will die Fälle in Form von Sammelklagen abhandeln. Der AWD lehnt das ab. In den Verhandlungssaal am Wiener Handelsgericht hatten sich zahlreiche mutmaßlich geschädigte Anleger eingefunden.

In welche Richtung die Entscheidung über die Zulässigkeit und Zuständigkeit der Sammelklage gehen wird, konnte Straßegger noch nicht sagen. VKI-Chefjurist Peter Kolba ist dennoch zuversichtlich, dass sich das Handelsgericht als für die Causa zuständig herausstellt, und die Sammelklage zulässig ist. Wenn die Sammelklage nicht zugelassen werde, werde eine gerichtliche Klärung aller Fälle verunmöglicht, sagte er nach der zweistündigen Verhandlung.

Der VKI drohte dem Gericht indirekt mit einer Amtshaftungsklage, falls die Entscheidung über die Zulässigkeit der Sammelklage unanfechtbar sein sollte. Weiters hat sich am Donnerstag herausgestellt, dass zwei Teilnehmer der VKI-Sammelklage beim Kauf ihrer Immofinanz-Aktien von einer ehemaligen AWD-Mitarbeiterin beraten wurden.

VKI-Anwalt Alexander Klauser stellte daher einen Antrag, den Gesamt-Schadenersatzanspruch entsprechend zu reduzieren. Andererseits hat der VKI irrtümlich nicht berücksichtigt, dass zwei weitere Teilnehmer aufgrund eines Aktiensplittings mehr Immofinanz-Papiere als in der Klage angegeben halten.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.