Das Verfahren wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung gegen Grasser steht vor dem Abschluss. Was nun auf den Ex-Minister zukommt.
Die Ermittler sind zuversichtlich. Und auch Justizinsider gehen davon aus, dass sie das Verfahren bald abschließen können. Nur einer könnte dann nicht ganz so froh sein: Karl-Heinz Grasser. Wie berichtet läuft seit 11. November 2010 ein Verfahren wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung gegen den ehemaligen Finanzminister.
Grasser beteuert seine Unschuld und verweist darauf, dass er sich selbst angezeigt hatte.
Ein Justiz-Insider berichtet ÖSTERREICH aber, dass man „bei den Ermittlungen sehr weit gekommen ist. Der Verdacht hat sich erhärtet.“ Mit einer Anklage sei zu rechnen.
Für Grasser gilt die Unschuldsvermutung. Es geht jedenfalls – wieder einmal – um ein kompliziertes Netzwerk an Stiftungen in Liechtenstein – und Geld von Grasser in diesen Stiftungen. Grasser hat bei seinen Einvernahmen vor dem Finanzamt ausgesagt, dass das Geld aus seiner Zeit bei Meinl Power stamme. Laut Insidern liegen in den Stiftungen erhebliche Summen – „mehrere Millionen Euro“. Grassers Anwälte sagen hingegen, es seien „nur ein paar Zehntausender“.
Auch das wird dann im Fall einer Anklage vor Gericht geklärt werden.
Mit den zuletzt veröffentlichten „Steuerakten“ Grassers hat dieses Verfahren hingegen nichts zu tun.
Seine Einkommenssteuer- und Körperschaftssteuererklärungen „haben wenig mit den Stiftungen in Liechtenstein“ zu tun.
Durch diese Stiftungen sei das heimische Steuerrecht mutmaßlich umgangen worden …
Liechtenstein und die Schweiz blockieren
Heimische Rechtshilfeansuchen werden von Liechtenstein und Schweiz verschleppt.
Vaduz. Es ist kein Zufall, dass gut betuchte Menschen ihr Geld in der Schweiz und in Liechtenstein anlegen.
Beide Länder „schützen“ ihren Finanzstandort vehement. Das spürt die heimische Justiz: Liechtenstein hat im Fall Grasser und mutmaßliche Stiftungen Kooperation angekündigt, bislang aber noch keine Unterlagen geschickt. Auch die Schweiz hat Ansuchen auf Kontoöffnungen noch nicht genehmigt.
© ÖSTERREICH/ Juvan
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© APA/ Neubauer
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