Spitzelaffäre

Ex-Telekom-Chef Ricke: "Keine Schnüffeleien"

Teilen

Ex-Konzernchef der deutschen Telekom bestreitet illegale Überwachungen.

Im Prozess um die Spitzelaffäre bei der Deutschen Telekom hat der frühere Konzernchef Kai-Uwe Ricke bestritten, einen Auftrag zur illegalen Auswertung von Telefonverbindungsdaten gegeben zu haben. "Ich kann mit 100-prozentiger Sicherheit ausschließen, dass man über illegale Methoden gesprochen hat", sagte der als Zeuge geladene Manager am Freitag vor dem Bonner Landgericht.

Auftrag zu Nachforschungen erteilt
Zugleich räumte Ricke ein, dass er selbst den Auftrag erteilt habe, ausfindig zu machen, wie regelmäßig sensible Informationen an die Öffentlichkeit gelangt waren. "Die Deutsche Telekom war bekannt dafür, dass Geschäftsgeheimnisse in die Öffentlichkeit gelangen", sagte Ricke. Er habe die Nachforschungen aber in die Hände der Konzernsicherheit gelegt. Die Delegation solcher Aufgaben an die verantwortlichen Abteilungen habe seinem "Führungsverständnis" entsprochen.

"Ich habe mir ehrlich gesagt über die Methoden nicht wirklich Gedanken gemacht", betonte Ricke. "Ich bin nicht der Spezialist."

Telefondaten ausspioniert
Vor dem Landgericht muss sich der frühere Abteilungsleiter für Konzernsicherheit der Telekom, Klaus Dieter R., wegen Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz und Verletzung des Fernmeldegeheimnisses verantworten. Der Konzern hatte nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft zwischen 2005 und 2006 Telefonverbindungsdaten von mindestens 60 Personen - überwiegend Gewerkschafter, Aufsichtsräte und Journalisten - ausspioniert, um herauszufinden, wie Interna an die Presse gelangt waren. Außerdem wirft die Anklagebehörde dem früheren Telekom Mitarbeiter Veruntreuung und Betrug vor.

Verfahren eingestellt
Die Bonner Staatsanwaltschaft hatte deshalb zunächst auch gegen Ricke und den damaligen Telekom-Aufsichtsratschef Klaus Zumwinkel ermittelt, dann jedoch im Juni dieses Jahres die Einstellung der Verfahren angekündigt. Weder Zumwinkel noch Ricke sei ein Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen oder das Post- und Fernmeldegeheimnis nachzuweisen, hieß es damals. Während Zumwinkel unter Berufung auf sein Aussageverweigerungsrecht einen Auftritt vor dem Bonner Landgericht ablehnte, hatte Ricke bereits früh seine Aussagebereitschaft erklärt.

Die Verfahren gegen zwei weitere ehemalige Telekom-Beschäftigte wurden bereits wegen geringer Schuld gegen Zahlung einer Geldstrafe eingestellt.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.