Ruttenstorfer

Freispruch für Ex-OMV-Chef

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Nichtigkeits- und Schuldberufung der Staatsanwaltschaft wurde zurückgewiesen.

Ex-OMV-Chef Wolfgang Ruttenstorfer ist vom Verdacht des Missbrauchs einer Insiderinformation auch in zweiter Instanz am Oberlandesgericht (OLG) Wien am Donnerstag freigesprochen worden. Die Nichtigkeits- und Schuldberufung der Staatsanwaltschaft wurde vom Dreier-Richtersenat heute, Donnerstag, zurückgewiesen. Damit ist der Freispruch rechtskräftig. Dem Ex-OMV-Chef wurde vorgeworfen, trotz einer Insiderinformation einen Aktiendeal eine Woche vor dem überraschenden OMV-Ausstieg beim ungarischen Konkurrenten MOL Ende März 2009 durchgezogen zu haben.

Allerdings habe er sich nicht bereichern wollen, sondern den Kauf im Rahmen eines Vergütungsprogramms für die damaligen OMV-Vorstände getätigt, so die Begründung auch der Berufungsinstanz. Bei dem Programm müssen die Aktien zumindest drei Jahre behalten werden. Der Verteidiger des Ex-OMV-Chefs betonte darüber hinaus, dass der Kaufentschluss bereits im Februar 2009 gefällt wurde, lediglich das Ausmaß der Investition wurde am 23. März 2009 festgelegt. Unmittelbar danach gab Ruttenstorfer die Kauforder für das Eigeninvestment in der Höhe von 632.000 Euro.

Eine Woche danach trennte sich die OMV überraschend von ihrem 21,2-prozentigen MOL-Anteil. Die OMV verkaufte das Aktienpaket mitten in der Wirtschaftskrise an den der russische Ölkonzern Surgutneftegaz um 1,4 Mrd. Euro. Kurz zuvor hatte Ruttenstorfer in einem "profil"-Interview noch erklärt, dass die OMV ihren MOL-Anteil durchaus noch bis Ende 2009 behalten werde.

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