Tarife um 2,5% angehoben

Hauptverband billigt WGKK-Vertrag mit Ärztekammer

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Die Wiener Gebietskrankenkasse erhöht ab April die Arzthonorare.

Der Verbandsvorstand des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger hat am Dienstag den Honorarvertrag der Wiener Gebietskrankenkasse mit der Ärztekammer gebilligt. Die Entscheidung fiel einhellig, der Vorstandsvorsitzende Hans Jörg Schelling enthielt sich dem Vernehmen nach der Stimme. Wie die APA aus dem Hauptverband erfuhr, wurde dem Unmut, der sich in den Sozialversicherungen über den Wiener Abschluss breitgemacht hat, mit zwei Protokollanmerkungen Rechnung getragen.

Zwei Erhöhungen
Die WGKK hatte sich Ende September und damit unmittelbar vor der Wiener Gemeinderatswahl mit der Ärztekammer auf eine neue Honorarordnung geeinigt. Die Tarife der Allgemeinmediziner und Fachärzte werden demnach mit 1. April 2011 um 2,05 % erhöht, ab 1. April 2012 kommt es zu einer weiteren Tariferhöhung um weitere 2,05 %. Von anderen Kassen und vor allem auch von Wirtschaftsvertretern in der Sozialversicherung wird dieser Abschluss als zu hoch erachtet, nicht zuletzt auch deswegen, weil die WGKK mit rund 350 Millionen Euro immer noch die Kasse mit den größten Schulden ist. Rechnet man die Frequenzerhöhungen hinzu, bedeutet der Abschluss laut Einschätzungen aus dem Hauptverband eine durchschnittliche Kostensteigerung der ärztlichen Hilfe bis 2012 um jährlich 3,9 %. Das wäre deutlich mehr als die erwarteten Beitragseinnahmen, die laut Schätzungen nur um 2,4 % pro Jahr steigen sollen.

Dem Vernehmen nach muss die WGKK den Honorarabschluss auch mit Kreditaufnahmen finanzieren. In der Wiener Kasse wird jedoch argumentiert, dass man die vorgegebenen Finanzziele trotzdem einhalten könne. Auf der anderen Seite hat es vor allem von Wirtschaftsvertretern Bedenken gegeben, dass zumindest einigen der im Gesetz vorgegebenen acht Kriterien ("achtbeiniger Hund") für den Abschluss einer Honorarordnung nicht zur Gänze Rechnung getragen worden sei. Dies betrifft vor allem die Kriterien der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Träger, deren Beitragseinnahmen sowie die Betrachtung der gesamtwirtschaftlichen Lohnentwicklung.

Bedenken angemerkt
Auf diese Bedenken geht die nun vorgenommene Protokollanmerkung ein. Demnach dürfe der Wiener Abschluss keine Folgewirkungen auf die anderen Träger haben. Hintergrund dabei ist auch, dass in einigen Ländern die Ärztekammern schon die Kassen mit Forderungen konfrontiert haben sollen, dass auch sie höhere Abschlüsse wollen.

Die zweite Protokollanmerkung betrifft die Gruppenpraxen, deren Errichtung im Wiener Vertrag ebenfalls geregelt wird. Dazu wurde nun angemerkt, dass deren finanzielle Auswirkungen evaluiert werden sollen. Der Hauptverband will vor allem verhindern, dass durch die Gruppenpraxen Mehrausgaben für die Kassen entstehen.

Ganz durch ist der Wiener Kassenvertrag mit dem Beschluss im Verbandsvorstand des Hauptverbandes und der bereits vor Weihnachten erfolgten Absegnung durch die WGKK allerdings noch nicht. Zustimmen muss jetzt noch die Trägerkonferenz des Hauptverbandes, in der am 15. Februar die Vertreter der anderen Kassen ihre Sicht noch darlegen können.
 

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