Klagenfurt

Hypo-Prozess: Kulterer räumt Fehler ein

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"Ich bin zu weit gegangen", so der Ex-Banker.

Im Untreueprozess gegen die vier ehemaligen Hypo-Vorstände Josef Kircher, Wolfgang Kulterer, Siegfried Grigg und Tilo Berlin über den Vorzugsaktienverkauf 2006 und die damit verbundenen Rückkaufgarantien in Form von Put-Optionen am Landesgericht Klagenfurt hat Kulterer am Montag bei der Befragung durch den Richter Fehler eingeräumt. Ein Schuldgeständnis im Sinne der Anklage legte er nicht ab.

Nach den Swap-Verlusten habe es ein Eigenmittelloch in der Höhe von 300 Mio. Euro gegeben, die Situation sei sehr schwierig gewesen, erzählte Kulterer. "Ich hatte nur im Kopf: Wie kann ich die Bank stabilisieren? Damals war es mir nicht bewusst - heute aber schon - dass ich in einzelnen Bereichen zu weit gegangen bin", sagte er.

Aus heutiger Sicht würde er das nie wieder machen, führte er aus. Es sei völlig falsch gewesen, keine Expertisen einzuholen. "Ich kann mir heute selbst nicht erklären, warum ich diesen gravierenden Fehler begangen habe und muss zu den Konsequenzen stehen. Zum damaligen Zeitpunkt bin ich überzeugt gewesen, das Richtige zu tun." Er habe selbst nie einen Vorteil daraus gezogen.

Auf die Frage von Richter Christian Liebhauser-Karl, ob er sich im Sinne der Anklage schuldig fühle, antwortete Kulterer, er habe keinen bewussten Befugnismissbrauch begangen. Er sehe seine Schuld jedoch darin, die Nebenabsprachen nicht kommuniziert zu haben. Er habe der Bank aber sicher keinen Schaden zufügen wollen. "Und ich bin heute mehr denn je überzeugt, dass die Vorzugsaktien trotz der Nebenvereinbarungen Eigenmittelcharakter hatten."

"Wären Sie nicht verpflichtet gewesen, Ihre Ansicht über die Eigenmittelverträglichkeit den Fachbereichen und Wirtschaftsprüfern mitzuteilen?", fragte Ersatzrichter Manfred Herrnhofer. "Ja, die Fachbereiche und Wirtschaftsprüfer hätten einbezogen werden müssen", antwortete Kulterer. Er habe die Auswirkungen einer breiten Diskussion nicht abschätzen können, weil die Bank aufgrund der Swap-Verluste in den Medien gestanden sei. Es hätte dadurch ein großer Schaden eintreten können, das habe er nicht gewollt. "Das heißt aber nicht, dass es richtig war", sagte Kulterer.

Die Put-Optionen waren laut Kulterer von Hypo-Anwalt Alexander Klaus vorgeschlagen worden. Dadurch habe er, Kulterer, die Sicherheit gehabt, dass alles in Ordnung sei. Diese Nebenvereinbarungen seien in der Form nicht geplant gewesen, es habe sich hier eine Eigendynamik entwickelt. Bankextern sei neben Klaus lediglich der Notar Reinhard Kern informiert gewesen. Er gehe davon aus, dass beide Kenntnis über die Problematik der Eigenmittelanrechnung gehabt hätten. Wenn diese gravierende Bedenken geäußert hätten, wäre das Modell nicht umgesetzt worden.

Zum Thema Bilanz sagte Kulterer, er sei im September 2006 aus dem Vorstand ausgeschieden, die Bilanzerstellung 2006 sei also nicht in seinen Händen gelegen, er habe daher auch keine Vollständigkeitserklärung unterschrieben. "Ich sehe aber die Optik, die fürchterlich ist. Ich hätte von mir aus die Information bezüglich der Nebenabreden weitergeben müssen. Das war ein Versäumnis, aber ich habe nichts vertuschen wollen", sagte Kulterer. Er fühle sich schuldig, diese Informationen nicht weitergetragen zu haben.

Dass er die Sonderdividende initiiert hatte, gab Kulterer zu. Er habe gewusst, dass die Zinsen steigen und deshalb den Vorständen gesagt: "Ihr müsst euch was überlegen, mit sechs Prozent Dividende wird es schwierig, die restlichen Aktien zu verkaufen." Das habe er sicher Kircher gegenüber erklärt, bei Grigg wisse er es nicht mehr genau. Beim Beschluss über die Sonderdividende habe er jedoch keine Organfunktion mehr gehabt.

Seine Mitangeklagten Grigg und Berlin wurden von Kulterer entlastet. Er habe keine Wahrnehmung davon, dass die beiden Kenntnis über eine Diskussion der möglichen Eigenmittelunverträglichkeit der Put-Optionen gehabt hätten, antwortete er auf eine diesbezügliche Frage des Grigg-Anwalts Christoph Herbst.

Die Hauptverhandlung wurde mit der Einvernahme weiterer Zeugen fortgesetzt.

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