Alpine-Pleite

Justiz am Zug - Anzeige wegen Anleihen

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Anleger wollen sich Geld zurückholen.

Die Pleite des Bauriesen Alpine hat ein juristisches Nachspiel. Anleger, die sich geprellt fühlen, wollen sich ihr verlorenes Geld via Gericht zurückholen. Am Dienstag ist deswegen die erste Strafanzeige bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eingelangt, wie das "WirtschaftsBlatt" am Mittwoch berichtet. Es geht um den Vorwurf der betrügerischen Krida gegen Alpine-Manager im Zusammenhang mit der jüngsten Anleihenemission. Ein anderer Anlegeranwalt schießt sich indes, laut Medienberichten, auf die Bilanzprüfer ein.

Die Strafanzeige kommt von einem Wiener Anlegeranwalt, der zwei spanische Managern und drei Österreicher beschuldigt, nach der Anleihenemission 2012 Zahlen geschönt dargestellt zu haben. Der Vorwurf dreht sich zum ersten um die Herauslösung des Filetstücks Alpine-Energie durch die spanische Konzernmutter FCC, die der Öffentlichkeit erst Monate später bekanntwurde. Dadurch würden Gläubigern Millionen vorenthalten, argumentiert der Anwalt. "Sämtliche Aktien der Alpine-Energie wurden möglicherweise ohne entsprechenden Gegenwert der Bvefdomintaena Beteiligungsverwaltung GmbH überlassen. Ein kolportierter Kaufpreis von einem Euro ist jedenfalls keine auch nur annähernd wirtschaftlich adäquate Gegenleistung", heißt es in der Anzeige laut Zeitung.

Zweiter Argumentationsstrang des Anwalts ist die letzte Anleihebegebung im Mai 2012: Die durchwegs rosige Bilanz zum 30. Juni, die am 1. August veröffentlicht wurde, sei "möglicherweise falsch", das Alpine-Management habe schon länger von der desaströsen finanziellen Lage gewusst. Ein KPMG-Prüfbericht am 20. September hatte damals ein düsteres Bild gezeichnet, es war von einem negativen Eigenkapital in Höhe von 138 Mio. Euro sowie 400 Mio. Euro Wertberichtigungen die Rede. Die Ad-hoc-Reaktion kam erst vier Tage nach einem Medienbericht.

Die Alpine verwies gegenüber der Zeitung darauf, dass die Herauslösung der Alpine-Energie nur ein Teil der Restrukturierung war. Es wird in Aussicht gestellt, dass der Insolvenzmasse bei einem späteren Verkauf ein Erlös von 75 Mio. Euro zufließe.

Ein weiterer Anlegeranwalt will es beim Wirtschaftsprüfer Deloitte probieren, und zwar weil dieser für die Alpine-Bilanz 2011 einen Bestätigungsvermerk erteilt hat. Das Argument: Hätte der Bilanzprüfer bereits im März 2012 Stopp gerufen, hätten die Anleihezeichner keinen Schaden erlitten und die Republik Österreich keine Haftung mehr übernommen. Deloitte wehrt sich, verweist auf einen Risikohinweis. Man habe einen sogenannten ergänzten Bestätigungsvermerk erteilt, der auf drohende Risiken im Zusammenhang mit einzelnen Projekten in dreistelliger Millionenhöhe hinweise.

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