Gericht verbietet Herausgabe

Justiz-Posse um die Grasser-Akten

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Ein Liechtensteinisches Gericht untersagte die Herausgabe der Akten.

Die Buwog-Akten sind bereits 2011 bei Grassersliechtensteinischem Wirtschaftstreuhänder beschlagnahmt worden. Seither wird um deren Herausgabe gerungen. Doch erst jetzt ortete der Staatsgerichtshof in Vaduz „Mängel in der Begründung des österreichischen Rechtshilfeersuchens“.

Liechtensteins Gerichtshofpräsident Marzell Beck sieht darin keine weitere „Hinhaltetaktik“, sondern normale Vorgänge: „In einem zweiten Verfahrensgang werden diese Mängel nun vom Obersten Gerichtshof geprüft“, sagt er zu 
 ÖSTERREICH. Das werde „demnächst“ geschehen.

Eines steht aber jetzt schon fest: Alle Liechtenstein-Akten wird Wien nie ausgehändigt bekommen.: „Bloßss die vorexistierenden Klientenakten werden übergeben“, sagt Präsident Beck. Das sind jene Akten, die dem Wirtschaftsprüfer vom Klienten zur Prüfung übergeben wurden.

AlleUnterlagen, die mit Vermerken des Wirtschaftsprüfers versehen sind, dürfen nicht ausgehängt werden: „Das ist auch in Wien so“, meintsagt Beck.

U-Ausschuss-Chefin: „Klage hängt von den Akten ab“
„Wir wissen noch nicht, ob das einen Einfluss auf das Ermittlungsverfahren gegen Grasser hat“, meint Erich Mayer, Sprecher der Korruptionsstaatsanwaltschaft zu ÖSTERREICH. Für Gabriela Moser, Vorsitzende des Korruptions-U-Ausschusses, ist diese neuerliche Verzögerung hingegen ein Rückschlag: „Anklage oder nicht hängt sehr stark von diesem Aktenmaterial ab“, klagt sie.

Grassers Anwalt Manfred Ainedter nahm die Vaduz-Entscheidung „mit Bedauern zur Kenntnis“: „Damit verzögert sich das Verfahren gegen meinen Mandanten weiter. Da tut sich ja gar nichts“, so Ainedter
 

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