Ein Ex-Vorstand war wegen des vertriebenen Zertifikats "Dragon FX Garant", bei dem Lehman Garantiegeber war, vor Gericht erfolgreich.
Wie das "WirtschaftsBlatt" berichtete, hat das Handelsgericht Wien damit vor wenigen Tagen zu Gunsten eines "Dragon"-Anlegers entschieden. Laut dem nicht rechtskräftigen Urteil werde im "Verkaufsprospekt in keinster Weise auf die Risiken hingewiesen".
Stattdessen sei darin von "100 % Kapitalgarantie", von "Rückzahlung des Kapitals zu 100 % garantiert" und von "kein Verlustrisiko" die Rede, "obwohl im Kapitalmarktprospekt auf mehr als 10 Seiten auf die Risiken eingegangen wird". Zu diesem Schluss kommt Richterin Sonja Michlmayr in ihrem dreiseitigen Urteil. Sie kritisiert auch den "am Ende der Werbebroschüre allgemein gehaltenen Verweis auf den Kapitalmarktprospekt, der eine vertrauenszerstörende Warnung des Kunden nicht begründet".
Für Anlegeranwalt Ulrich Walter ist "das Besondere an diesem Urteil, dass die daraus hervorgeht, dass auch ein geschulter und versierter Anleger aus dem Dragon FX Garant-Werbefolder der Constantia Privatbank die tatsächlichen Risiken und Gefahren nicht erkennen konnte". Laut Richterin habe es jedenfalls für den Anleger keinen Grund gegeben, sich zusätzlich noch den Kapitalmarktprospekt anzuschaffen.