Liechtenstein liefert künftig Bankkunden-Daten

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Liechtenstein liefert in Zukunft Informationen an andere Staaten über Steuerpflichtige mit Vermögen im Fürstentum. Das neue Gesetz über die Amtshilfe weicht das strenge Bankgeheimnis auf und definiert die Bedingungen für den Informationsaustausch.

Der von der Regierung zur Begutachtung ausgeschickte Gesetzesentwurf orientiert sich an der erweiterten Amtshilfe nach OECD-Standard. Einen automatischen Informationsaustausch oder sogenannte "fishing expeditions" schließe das Gesetz aus, teilte die Stabsstelle für Kommunikation in Vaduz mit.

Auskünfte über ausländische Steuerpflichtige werden nicht nur bei Verdacht auf Steuerbetrug, sondern auch bei vermuteter Steuerhinterziehung erteilt. Nach Abschluss mehrerer internationaler Abkommen über den Informationsaustausch definiert das Gesetz die Bedingungen, unter denen Auskünfte über Vermögensverhältnisse erteilt werden.

Informationen werden demnach nur auf detaillierte Anfrage und im Einzelfall abgegeben. Ausländische Steuerbehörden müssen präzise Angaben über die Identität des betroffenen Steuerpflichtigen und den Sachverhalt vorlegen. Das Amtshilfeverfahren wird nicht nur von einem Richter überprüft, der Betroffene hat zudem die Möglichkeit mit einer Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu gelangen.

Ein weiteres Gesetz regelt die Umsetzung des besonderen Abkommens mit Großbritannien. Diese Vereinbarung garantiert neben dem Informationsaustausch, dass Bürger aus Großbritannien ab 2015 im Fürstentum kein Schwarzgeld mehr parkieren können.

Die Regierung in Vaduz hat in den letzten Monaten rund ein Dutzend Steuerabkommen abgeschlossen. Die OECD hat das Fürstentum in der Folge von der sogenannten grauen Liste der unkooperativen Steueroasen gestrichen. Ab dem Steuerjahr 2010 wirksam werden mehrere Abkommen, darunter jene mit Deutschland, Frankreich, den Niederlanden oder Irland.

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