Meinl-Bank-Vorwurf gegen Staatsanwalt

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Die Meinl Bank erhebt schwere Vorwürfe gegen jenen Staatsanwalt, der die Ermittlungen gegen den Banker Julius Meinl V. führt. "Die Aktionen des Wiener Staatsanwalts Markus Fussenegger zeigen, dass er das Verfahren durch die Auswahl genehmer Gutachter in eine ganz bestimmte Richtung lenken möchte. Nach dem befangenen Gutachter Thomas Havranek schlägt Fussenegger nun einen Gutachter vor, der keine entsprechende Zulassung hat", erklärt Peter Weinzierl, Vorstand der Meinl Bank AG in einer Aussendung und fragt sich, "wie lange Fusseneggers Vorgesetzte dessen Willküraktionen noch tolerieren wollen". Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Gerhard Jarosch, weist die Vorwürfe entschieden zurück.

"Trotz der ständigen Anwürfe einzelner beteiligter Personen handelt die Staatsanwaltschaft objektiv und ist dem Gesetz verpflichtet", betont Jarosch auf Anfrage der APA. Nach der rechtskräftigen Abberufung von Thomas Havranek als Sachverständigen sei noch nicht entschieden, wer nun bestellt werde. Im Bestellungsvorgang für Sachverständige werden die Beschuldigten miteinbezogen, wenn sie begründete Einwendungen erheben - was die Beschuldigten in der Meinl-Causa zum Beispiel bei der Bestellung Havraneks nicht getan hätten, erläutert Jarosch. Die Auswahl der Sachverständigen erfolge auf Grundlage der Strafprozessordnung. Dabei haben auch die Beschuldigten das Recht, Einwendungen vorzutragen. "Wenn diese berechtigt sind werden wir sicherlich einen anderen Sachverständigen bestellen als den, den sie ablehnen", so Jarosch.

Für die Meinl Bank zeichnet sich bei der Gutachterbestellung nun "ein weiterer Fehltritt Fusseneggers" ab: Kritisiert wird die angeblich geplante Bestellung von Andreas Freudenmann zum Gerichtsgutachter, der die Rolle von Turbozertifikaten im Zusammenhang mit Kursverlusten von MEL untersuchen soll. Freudenmann, Leiter der Handelsüberwachungsstelle der Stuttgarter Börse, sei als Sachverständiger weder beim "deutschen Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger" noch beim "Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs", noch beim "österreichischen Verband für Gerichtssachverständige" zugelassen. Eine derartige Zulassung würde gewährleisten, dass der Sachverständige über die nötige Erfahrung und das juristische Know-how verfügt, um ein Gutachten objektiv und im Rahmen der Rechtsvorschriften erstellen zu können.

Grundsätzlich wertet die Meinl Bank den Versuch, die Rolle von Turbozertifikaten in Zusammenhang mit MEL-Kursverlusten zu untersuchen, positiv. Denn diese Turbozertifikate seien im Zeitraum vom 26. Juli bis 31. August 2007 wesentlich für Kursstürze bei der MEL mitverantwortlich gewesen.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Julius Meinl V. wegen Verdachts auf Untreue und Betrug. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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