Der Milliardär Igor Olenicoff hat seine Klage gegen die UBS in einer dritten, ausgeweiteten Version eingereicht. Er bezichtigt darin ehemalige UBS-Führungskräfte und Kundenberater, andere Banker und Geschäftsleute, sein Vermögen falsch verwaltet und damit illegale Geschäfte gemacht zu haben.
Der durch Immobilienhandel reich gewordene Amerikaner mit russischen Wurzeln zählt in seiner revidierten Klagsschrift im Detail auf, wie die Bank ihr Offshore-Business wissentlich illegal aufgebaut habe. Die Kunden seien über ihre Steuerpflichten absichtlich im Dunkeln gelassen worden.
Steuerstreit zwischen Schweiz und USA
Olenicoff war der erste große Fisch, der den US-Behörden ins Netz ging, um die Klage aufbauen zu können, die zum Steuerstreit zwischen der Schweiz und den USA führte. Dank ihm kam die Justiz auch an ihren Kronzeugen gegen die UBS, den ehemaligen Kundenberater Bradley Birkenfeld.
Birkenfeld hatte Olenicoff 2001 zur UBS gebracht. Der 44-Jährige wurde letzte Woche zu 40 Monaten Haft verurteilt. Er wird dennoch von Olenicoff weiter in der Klage genannt. Auch über 30 andere individuelle Personen stehen unter Anklage, namentlich die ehemaligen UBS-Führungskräfte Peter Kurer, Martin Liechti und Raoul Weil.
Richter Andrew Guilford in Santa Ana hatte Ende Juli dem Antrag der Verteidigung auf Abweisung der Klage Olenicoffs in einigen Punkten statt gegeben. In anderen Anklagepunkten kann der Milliardär seine Schadensersatzforderungen vorantreiben.
Anfangs Woche legte Olenicoffs Anwalt William King nun ein 113 Seiten langes Dokument und zahlreiche Anhänge vor, die die Vorwürfe des Milliardärs erhärten sollen. Die Art und Weise, wie man mit seinem Vermögen umgegangen sei, habe der UBS als Vorlage zur Werbung anderer reicher Kunden gedient, behauptet der Kläger.
Widerspruch zu seinem Schuldbekenntnis
Die UBS-Verteidiger argumentieren dagegen, Olenicoffs Vorwürfe stünden in direktem Widerspruch zu seinem Schuldbekenntnis, wissentlich Steuerbetrug begangen zu haben. In seiner Rechtslage dürfe er kein Gericht um Vergütung anrufen. Dies stimmt gemäß dem Vergleich zwischen dem Justizministerium und Olenicoff vom Dezember 2007 nicht ganz.
Zwar bekennt sich der Immobilienhändler darin schuldig, eine fehlerhafte Steuererklärung eingereicht zu haben. Er bedingt sich aber im Abkommen das Recht aus, Beweismaterial für seine Unschuld vorzulegen und zu seiner Verteidigung weiter vor Gericht zu treten. Olenicoff wurde darüber hinaus nur für Steuerhinterziehung von 1998 bis 2004 verurteilt. Birkenfeld und Co. wirft er aber illegale Machenschaften bis ins Jahr 2007 vor.
Sein Klient sei ein Pfand in den Händen und gleichzeitig ein Opfer der Gier der Angeklagten gewesen, schreibt Anwalt King. Olenicoff sei nichts anderes übrig geblieben, als den Vergleich mit den Behörden einzugehen. Der 67-Jährige wehre sich aber dagegen, in Medienberichten immer noch Steuerbetrüger genannt zu werden. Ein Unschuldslamm ist Olenicoff aber nicht: Nicht nur mit der UBS wickelte der Milliardär außerhalb der Grenzen der USA Geschäfte ab.
Er jonglierte zahlreiche Konten in verschiedenen Steueroasen, wie aus der im Frühling 2008 abgeschlossen Strafklage der Steuerbehörde IRS gegen den gebürtigen Russen hervorgeht. Olenicoffs eigene Klage gegen die UBS ist schon seit September 2008 anhängig. Die Verteidigung kann nun gegen die revidierte Anklage wieder Einspruch erheben.