Warten auf Gutachten

ÖBB-Spekulationen vor Gericht

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Ex-Bahnchef Huber klagte Grünen-Abgeordnete Moser wegen Kreditschädigung.

Die ÖBB-Spekulationsgeschäfte mit der Deutschen Bank beschäftigen weiter die Gerichte. Der frühere ÖBB-Chef Martin Huber hatte die Grüne Abgeordnete Gabriela Moser auf Kreditschädigung geklagt und nun in erster Instanz gewonnen, weil sie ihm Wissen über die Spekulationsgeschäfte vorwarf. Die Grüne Abgeordnete kündigte Berufung gegen die Entscheidung des Handelsgerichts in erster Instanz an.

Moser hatte nach einer Sitzung des ÖBB-RH-Unterausschusses im Mai 2011 gesagt, Ex-ÖBB-Chef Huber sei über die riskanten Spekulationsgeschäfte der Staatsbahn voll informiert gewesen. Diese Behauptung sei aber unrichtig, so Huber und klagte die Grüne. Die Richterin am Handelsgericht Wien, Maria Charlotte Mautner-Markhof, entschied nun, dass die Angaben Mosers kreditschädigend seien. Die Abgeordnetenimmunität komme nicht zum Tragen, da sich diese auf Äußerungen im Rahmen der Berufsausübung beziehe und nicht auf Äußerungen im Rahmen einer Pressekonferenz ausgedehnt werden könne.

Die strafrechtlichen Ermittlungen in der Causa gegen Huber und andere Personen laufen unterdessen weiter. Im Mai wurde Franz Josef Ledochowski als Gutachter beauftragt, eine Expertise zu erstellen. Die unter dem damaligen Bahnchef Huber eingegangenen Spekulationsgeschäfte hatten für die ÖBB zu einem Verlust von 300 Mio. Euro geführt, als mit der Deutschen Bank diesbezüglich ein Vergleich geschlossen wurde. Das Ausfallsrisiko des Geschäfts lag bei maximal 612,9 Mio. Euro.
 

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