Pröll spricht sich gegen Veranlagungsverbot aus

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ÖVP-Chef Vizekanzler Josef Pröll hat sich im Interview mit mehreren Bundesländer-Zeitungen gegen ein generelles Veranlagungsverbot für die Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) ausgesprochen. Auf die Frage, wo denn die Grenze zwischen Veranlagen und Spekulieren sei, meinte der Finanzminister: "Genau das ist der Punkt. Ich erteile jedenfalls jenen SPÖ-Träumern eine ganz klare Absage, die über ein Veranlagungsverbot nachdenken".

Seine Begründung: Er werde sich dem Vorwurf, Geld zinsenlos liegen zu lassen, nicht aussetzen, sagte er gegenüber den Zeitungen. Auf Nachfrage der APA im Büro Prölls hieß es, der VP-Chef habe damit auf Stimmen von SPÖ-Finanzsprecher Kai Jan Krainer und Oberösterreichs SP-Chef Erich Haider Bezug genommen. Krainer hatte vorige Woche von einem Verbot von Veranlagungen von Steuergeldern gesprochen, Haider hatte ein "generelles Verbot von Spekulationen mit Steuergeld" gefordert. Gleichzeitig betonte man im Büro Prölls gegenüber der APA, man wolle gezielt gegen Risiko-Veranlagungen vorgehen.

Dass SPÖ-Chef Werner Faymann zu einem Spitzentreffen geladen hat, um mit Rechnungshof-Präsident Josef Moser und Nationalbank-Gouverneur Ewald Nowotny über eine gesetzliche Bestimmung zu diskutieren, die diese Spekulationen "präventiv verhindern" könnte, wertete Pröll im Interview mit den Bundesländer-Zeitungen positiv: "Ich bin froh, dass der Bundeskanzler auf meinen Vorschlag vom Wochenende einsteigt. Ich habe bereits Experten eingeladen, sich Gedanken über die Zukunft zu machen". Zwei Arbeitsgruppen sollte es aber nicht geben, so Pröll. "Das wäre auch schlecht". Diese Probleme müsse man gemeinsam erledigen, sagte er einmal mehr.

Vier Augen-Prinzip in der Praxis gegeben

Die Geschäftsführerin der ÖBFA, Martha Oberndorfer, wehrt sich unterdessen gegen die Kritik von Rechnungshof-Präsident Josef Moser, wonach es bei der ÖBFA kein volles vier Augen-Prinzip gegeben habe. Zwar sei jeder der beiden Geschäftsführer der ÖBFA laut Gesetz einzelvertretungsbefugt, in der Praxis sei das Vier-Augen-Prinzip aber durch eine Dienstanweisung von November 1999 bereits umgesetzt gewesen, sagte sie am 22. Juli zur APA.

Laut der internen Regelung der ÖBFA bedurften seit 9. November 1999 "alle risikobehafteten Geschäfte mit neuen Geschäftspartnern der Zustimmung des für Risikomanagement zuständigen Geschäftsführers". Auch in den - durch den Aufsichtsrat genehmigten - Kreditrisikorichtlinien sei geregelt, dass die Einräumung von Limiten der Zustimmung des Gesamtvorstandes bedarf, betont Oberndorfer. In der Praxis habe daher kein Geschäft mit einer Bank oder einem Unternehmen getätigt werden können, ohne dass der zweite Geschäftsführer dem zugestimmt habe bzw. ohne dass - durch Aufsichtsrat bzw. komplizierte interne Regeln - klare Grenzen dafür gesetzt wurden.

Geschäftsführer kann nicht allein entscheiden

Daher sei es nicht richtig, dass ein Geschäftsführer allein über die Auswahl von Geschäftspartnern entscheiden kann, wie das RH-Präsident Moser am 21. Juli im Report kritisiert habe, sagte Oberndorfer. Der Rechnungshof hatte in seinem Bericht empfohlen, das Vier-Augen-Prinzip auch im Bundesfinanzierungsgesetz umzusetzen. Das sollte eigentlich im Rahmen der Budgetbegleitgesetz im Frühjahr 2009 erfolgen, war aber verschoben worden. Laut dem ÖBFA-Aufsichtsratsvorsitzenden und Sektionschef im Finanzministerium, Gerhard Steger, ist die Gesetzesänderung geplant.

Indes kritisiert nun auch der frühere Rechnungshofpräsidenten Franz Fiedler die Veranlagungspolitik von Bund und Ländern: "Es hat in den letzten Jahrzehnten die Stimmung geherrscht, dass man mit öffentlichen Geldern etwas risikoreicher umgehen kann. Die Gründe dafür waren "das Diktat der leeren Kassen und gewisse neoliberale Vorstellungen", sagte er laut dem Wochenmagazin "News". Fiedler bekrittelt auch das fehlende Know-how: "Sogar die Bundesfinanzierungsagentur, die an sich qualitativ gut ausgestattet ist, hat Fehler begangen. Noch viel weniger Know-how konnte klarerweise bei Ländern und Gemeinden angenommen werden. Die alle haben sich auf ein Terrain begeben, auf das sie sich besser nicht begeben hätten."

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