Rechtswidrig

OLG hebt viele Bankbedingungen auf

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Der Verein für Konsumenteninformation hatte Klage eingebracht.

Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hat in zweiter Instanz 17 Klauseln in den neuen Allgemeinen Bankbedingungen (ABB) aufgehoben. Diese Klauseln waren mit Inkrafttreten des Zahlungsdienstegesetzes (ZaDiG) Ende 2009 von vielen Banken in Verwendung genommen worden, verstoßen aber laut vorliegendem Gerichtsurteil gegen dieses Gesetz. Geklagt hatte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums.

Die Verbandsklage auf Unterlassung richtete sich - stellvertretend für die gesamte Kreditwirtschaft - gegen die Bank Austria. Das OLG bestätigte laut VKI vollinhaltlich ein vorangegangenes Urteil des Handelsgerichts Wien. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Bank Austria wird dem Vernehmen nach eine Revision am Obersten Gerichtshof (OGH) anstreben.

Für den VKI-Juristen Peter Kolba haben die Banken mit ihren ABB-Klauseln "versucht, haarscharf an der Grenze zur Gesetzwidrigkeit zu formulieren. In 17 Fällen haben sie diese Grenze deutlich überschritten".

Keine automatischen Gebührenanpassungen
Die Konsumentenschützer erläutern eine der 17 Klauseln folgendermaßen: Die Banken wollten u.a. vereinbarte Entgelte jährlich automatisch mit dem Verbraucherpreisindex anpassen (erhöhen). Das ZaDiG sehe solche Preisänderungsklauseln aber nur bei vereinbarten Zinsen und bei Wechselkursen als zulässig an, nicht aber bei den Entgelten für Girokonten. "In dem Fall muss die Bank die Änderung dem Kunden mitteilen, der sodann widersprechen kann", sagt VKI-Juristin Julia Jungwirth. "Damit stehen die Entgeltänderungen stärker im Wettbewerb."

Am 1.11.2009 war das neue Zahlungsdienstegesetz mit einer Reihe von Neuerungen zum Schutz der Konsumenten in Kraft getreten. Die Banken hatten bereits im Sommer 2009 ihre ABB an dieses Gesetz angepasst und die Zustimmung ihrer Kunden - durch Stillschweigen - eingeholt.

Bank Austria geht in Revision
Die Bank Austria hat am Mittwoch angekündigt, gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien zu den Bankbedingungen Revision einzulegen. "Das Erkenntnis wird derzeit noch im Detail analysiert; die Entscheidung, ob der OGH im Hinblick auf einzelne oder alle betreffenden Geschäftsklauseln angerufen wird, ist noch offen", erklärte ein Sprecher des Kreditinstituts in den Nachmittagsstunden.

Wie berichtet hatte das Oberlandesgericht in zweiter Instanz 17 Klauseln aus den neuen "Allgemeinen Bankbedingungen" gekippt, gegen die der Verein für Konsumenteninformation (VKI) Verbandsklage erhoben hatte. Die Bank Austria war stellvertretend für alle Kreditinstitute geklagt worden.

Unverständlich bleibt der Bank vor allem die Gerichts-Meinung zu den Preisanpassungsklauseln, die das Gericht als unzulässig erachtet. "Nach dieser Rechtsansicht wären die Banken die einzige Branche in Österreich, die ihre Preise nicht im Ausmaß der Inflation anpassen dürfen, obwohl dies in zahlreichen anderen Bereichen gang und gäbe ist und vom VKI auch nicht in Frage gestellt wird" - etwa bei den Mietverträgen, schreibt die Bank.

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