USA halten an Steuer-Verfahren gegen UBS fest

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Die USA wollen die UBS weiter per Gericht zur Herausgabe Tausender Kundennamen zwingen, die möglicherweise mit Hilfe der Schweizer Großbank Geld an den US-Steuerbehörden vorbeigeschleust haben. Die USA hätten ein starkes Interesse daran, dass sich alle US-Steuerzahler an die Gesetze hielten und ihre ausländischen Konten offenlegten.

Deshalb werde das Verfahren weiter verfolgt, hieß es in einer Erklärung des US-Justizministerium für das zuständige Gericht im Bundesstaat Florida. Eine erste Verhandlung vor dem Bundes-Bezirksgericht in Miami ist auf den 13. Juli angesetzt. Zuletzt hieß es in Medienberichten, möglicherweise stehe eine außergerichtliche Einigung bevor. Nun forderten die Behörden das Gericht jedoch dazu auf, von der UBS eine volle Kooperation zu verlangen. UBS habe mindestens sieben Jahre lang Zehntausenden von Kunden aktiv dabei geholfen, US-Gesetze zu brechen, hieß es in der Erklärung. Dies wiege schwerer als das Interesse der Schweiz am Bankgeheimnis. Das Institut erklärte, die Aufforderung beinhalte die Verletzung Schweizer Gesetze und widerspreche bilateralen Verträgen zwischen den Staaten.

UBS blockiert für US-Kunden Zugang zu Offshore-Depots

Die in ein Steuerverfahren in den USA verwickelte UBS sperrt Kreisen zufolge einen Teil ihrer amerikanischen Kunden aus. Ab dem 1. Juli werde für US-Kunden der Zugang zu in der Schweiz verwalteten Einlagenkonten und Wertpapierdepots blockiert, sagte eine mit der Sache vertraute Person am Dienstag. Die Bank hatte diese Kunden bereits aufgefordert, ihre sogenannten Offshore-Depots auf andere Teile der UBS zu übertragen oder die Bank zu verlassen.

Mit der Blockade erfüllt UBS frühzeitig eine Verpflichtung, die sie als Teil einer Einigung mit dem US-Justizministerium und der amerikanischen Börsenaufsicht SEC im Februar eingegangen war. Damals hatte die Bank zugesagt, sich aus dem grenzüberschreitenden US-Geschäft zurückzuziehen und keine Geschäfte mehr über nicht von der amerikanischen Börsenaufsicht SEC lizenzierte UBS-Geschäftseinheiten zu machen. Als Teil der Einigung hatte UBS 780 Mio. Dollar (552 Mio. Euro) gezahlt und den US-Behörden mit Zustimmung der Schweizer Bankenaufsicht Daten von etwa 250 Kunden übergeben. Daraufhin verzichtete das US-Justizministerium für 18 Monate auf die Einleitung eines Strafverfahrens gegen UBS.

Mit Beginn des Monats Juli würden US-Kunden keinen Zugang zu Informationen über ihre Schweizer Depots mehr erhalten, wenn sie gegenüber der Bank nicht erklärten, dass sie ihr Vermögen auf eine mit einer SEC-Lizenz ausgestattete UBS-Einheit oder auf eine andere Bank übertragen wollten, erklärte die Person weiter. Konten, die nur dem Zahlungsverkehr dienen, seien von dem Beschluss nicht betroffen. Auch Amerikaner, die bei einer UBS-Filiale in den USA Kunden sind, haben damit nichts zu tun.

Außergerichtliche Einigung könnte drei bis fünf Mrd. Dollar kosten

Nicht berührt von der Einigung im Februar war ein von der US-Steuerbehörde IRS eingeleitetes zivilrechtliches Verfahren, das unter der Bezeichnung "John Doe Summons" bekannt ist und mit dem der IRS die Herausgaben der Namen von 52.000 amerikanischen UBS-Kunden erreichen will, die nach Ansicht der IRS Konten und Depots bei UBS in der Schweiz für Steuerhinterziehung benutzt haben könnten. Eine erste Verhandlung vor einem Bundes-Bezirksgericht in Miami ist auf den 13. Juli angesetzt. Bis dahin ist eine außergerichtliche Einigung denkbar, die laut der Schweizer Zeitung "Sonntag" UBS drei bis fünf Mrd. Dollar kosten könnte.

Seit die Probleme in den USA an den Tag gekommen sind, drängt UBS amerikanische Kunden in "Kündigungsbriefen", ihre Schweizer Depots innerhalb von 45 Tagen zu einer von der SEC kontrollierten UBS-Tochter zu verlegen oder die Bank zu verlassen. In Medienberichten hatte es auch geheißen, die Bank habe Depotanlagen verkauft und den Kunden den Erlös überwiesen oder Schecks ausgestellt. Die nun verfügte Blockade sei ein Schritt, den die Bank in ihren Kündigungsbriefen erwähnt habe, sagte die Person weiter. Einige Kunden hätten trotz der Briefe keine Entscheidung getroffen.

Der 1. Juli als Stichtag kommt nicht von ungefähr. Bis zum 30. Juni mussten amerikanische Bürger die Steuerbehörden über Konten im Ausland informieren. Und bis zum 30. Juni dieses Jahres hatte die amerikanische Regierung Zeit, beim Bezirksgericht in Miami eine Stellungnahme zu dem Verfahren gegen UBS einzureichen.

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