VKI-Erfolg gegen MEL-Vermittler

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Der Verein für Konsumentenschutz (VKI) hat in der Schadenersatzklage gegen den Meinl-European-Land-Zertifikate-Vermittler Contectum Investment-Consulting (vormals Ariconsec Investment GmbH) erneut einen Erfolg errungen. Das OLG Graz hat das Ersturteil in zweiter Instanz bestätigt.

Das Urteil des OLG habe eine Klarstellung hinsichtlich der Beratungspflichten und Verantwortlichkeiten bei der Anlageberatung gebracht. Demnach müssen unerfahrene Anleger umfassend beraten werden, und die Berater sind für ihre Beratung auch verantwortlich und müssen dafür einstehen.

Die Meinl Bank sieht sich durch diese Ausführungen in ihrer Ansicht bestätigt, wonach die unabhängigen Finanzdienstleister für ihre Beratungstätigkeit im Zusammenhang mit MEL-Zertifikaten eine umfangreiche Informationspflicht haben und für Fehlberatung haften. Sie sieht darin eine Bestätigung für ihre Vorgangsweise, bei Anlegerklagen gegen die Bank jene Beratungsunternehmen zu klagen, die die Zertifikate tatsächlich verkauft haben.

Im konkreten Fall gegen den Vermittler von MEL-Zertifikaten sei der Konsument weder über den Unterschied von Aktien und Zertifikaten noch darüber aufgeklärt worden, dass die Emittentin ihren Sitz in Jersey habe, so das Ministerium weiter. Trotz drastischer Kurseinbrüche wurde ihm bis Jänner 2008 von einem Verkauf der Papiere abgeraten. Der VKI klagte im Auftrag des Ministeriums auf Schadenersatzanspruch aufgrund eines Beratungsfehlers.

Nun erging das zweitinstanzliche Urteil des OLG Graz, womit das Ersturteil bestätigt und dem Klagebegehren vollinhaltlich stattgegeben wurde. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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