Viele Händler wollen laut Umweltschützern das an diesem Dienstag beginnende Vermarktungsverbot für 100-Watt-Glühbirnen unterlaufen. Etliche Bau- und Elektromärkte hätten trotz des angestrebten Übergangs auf Energiesparlampen ihre Lagerbestände an solchen Glühlampen bis zuletzt randvoll aufgestockt, berichtete die Deutsche Umwelthilfe (DUH).
Darauf deuteten Befragungen im August bei Elektro- und Baumärkten, Discountern, Möbelhäusern sowie Super- und Drogeriemärkten hin, sagte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch in Berlin. Mit diesen Birnen wollten viele Händler über die erste Verbotsstufe des Glühbirnen-Ausstiegs hinaus noch Kasse machen.
Am 1. September beginnt der EU-weite Glühlampen-Ausstieg in der ersten Stufe. Damit sollen matte und klare Glühlampen mit einer Leistung von mehr als 75 Watt vom Markt verschwinden. Die restlichen Birnen sollen in weiteren Stufen bis 2012 und der Großteil der Halogenlampen im Jahr 2016 folgen. Energieeffiziente Beleuchtungs- Techniken sollen den EU-Plänen zufolge im Jahr 2020 zu einer europaweiten Energieeinsparung von 39 Terawattstunden führen. Das entspricht der Leistung von vier großen Atomkraftwerken.
Resch forderte die Behörden auf, "angesichts der weit verbreiteten Unwilligkeit beim praktischen Klimaschutz für den Vollzug der Umweltauflagen zu sorgen". Von den 71 von der DUH angeschriebenen Unternehmen antworteten 38, also 54 Prozent, wie der Umweltverband berichtete. Drei große Unternehmen wie das Möbelhaus Ikea und die Versandhäuser Otto und Schwab hätten erklärt, sie wollten die betroffenen Glühlampen mit dem 1. September aus dem Sortiment nehmen. Vier von den 38 Firmen führten diese Glühbirnen nicht. "Alle anderen Unternehmen, die auf die Befragung geantwortet haben, wollen die Lagerbestände (noch) abverkaufen."
Dies hätten sie schriftlich mitgeteilt, betonte Resch. Einige Unternehmen berufen sich laut DUH auf die Position des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels HDE, der betone, es sei völlig legal, alte Glühlampen weiter zu verkaufen. Die EU-Verordnung sehe dagegen eindeutig vor, dass die Lampen nicht mehr "in den Verkehr gebracht" werden dürfen.